UN-Konvention wird Österreichisches Recht. Monitoringausschuss soll Umsetzung überwachen.
Am 9. Juli 2008 hat der Nationalrat den „Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages … genehmigt“.
Am 25. Juli 2008 erfolgte die einhellige Bestätigung des Nationalratsbeschlusses durch den Bundesrat.
Mit dem Bundesgesetzblatt vom 8. August 2008 wird die Schaffung des Monitoringausschusses zur Überwachung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Gesetz festgelegt.
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Quelle: parlament.gv.at
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 24.05.2015
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
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