Europäische Union tritt als erster Staatenbund der UN-Behindertenrechtskonvention bei.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zum Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Beitritt zu dem dazugehörigen fakultativen Protokoll durch die Europäische Gemeinschaft:
Das Europäische Parlament…
[…]
3. fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen insgesamt zügig zu ratifizieren, dessen Inhalte in Kraft zu setzen und für die Erstellung der erforderlichen materiellen Infrastrukturen Sorge zu tragen;
Als erster Staatenbund ist die EU der UN-Behindertenrechtskonvention beigetreten. Das Europäische Parlament fordert alle EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten auf, die Konvention rasch umzusetzen.
Der gesamte Text der Entschließung befindet sich auf der Homepage der EU-Parlaments.
Link
www.europarl.europa.eu – Entschließungsantrag (Deutsch)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 08.01.2017
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
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