Wirklich einmal vor den Vorhang gehört laut Wiener PatientInnenanwaltschaft die Zahnabteilung des Krankenhauses Hietzing. Sehr engagiert kümmert man sich dort um Menschen mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere auch mit intellektuellen Einschränkungen.
Dank an Krankenhaus Hietzing – Verdichtung des Zahnbehandlungsangebotes für Menschen mit besonderen Bedürfnissen notwendig
Dafür soll einmal Dank gesagt werden. Einen Wermutstropfen gibt es aber: Die langen Wartezeiten für Menschen mit Behinderungen. „Bei SchmerzpatientInnen erfolgt in aller Regel eine rasche, lindernde Erstbehandlung und eine allenfalls notwendige medikamentöse Begleitbehandlung. Für die weitere Sanierung des Gebisses gibt es aber leider Wartezeiten“, so die Wiener PatientInnenanwaltschaft. Dafür könne aber das Krankenhaus Hietzing nichts, denn dort bemühe man sich wirklich sehr um die betroffenen PatientInnen. Das Problem sei letztlich eines, das auch über die Stadtgrenze hinausgehe. Nicht nur aus Wien und dem näheren Wiener Umland gibt es Behandlungsanfragen.
Die wenigen geeigneten Einrichtungen, die es gibt, sind entsprechend überlaufen. Es ist verständlich, wenn die betroffenen PatientInnen bzw. deren Angehörige ihren Unmut über lange Terminwartezeiten auch beim Krankenhaus Hietzing oder bei der PatientInnenanwaltschaft deponieren, denn wohin sonst, als an eine geeignete Behandlungseinrichtung oder an die PatientInnenvertretung soll man sich denn wenden? Wirklich hilfreich wäre im Endeffekt aber nur eine regionale Verdichtung der Zahnbehandlungsangebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Da gerade bei Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen Zahnbehandlungen oft nur unter Vollnarkose oder Dämmerschlaf möglich sind, bieten nur relativ wenig niedergelassene ZahnärztInnen solche Behandlungen an. Schließlich muss dazu auch ein Narkosespezialist beigezogen werden. Deshalb konzentriert sich die Mehrheit der betroffenen PatientInnen auf die wenigen zur Verfügung stehenden geeigneten Einrichtungen.
Wichtig ist, dass das Angebot regional verdichtet wird und damit nicht die PatientInnen und auch nicht jene wenigen Einrichtungen und ÄrztInnen, wie etwa im Krankenhaus Hietzing, wo die geeignete Behandlung angeboten wird, sprichwörtlich im Regen stehen bleiben. Es ist für PatientInnen und Angehörigen aufgrund der – mit der Behinderung häufig verbundenen – Mobilitätseinschränkungen oft auch nur sehr schwer möglich weiter entfernte Behandlungseinrichtungen aufzusuchen. Das gilt besonders für PatientInnen aus anderen Bundesländern. Völlig zu Recht hat die Wiener PatientInnenanwaltschaft daher in den ersten Staatenbericht Österreichs zur UN-Behindertenrechtskonvention eine entsprechende Verdichtung des zahnärztlichen Behandlungsangebotes für behinderte Menschen reklamiert, was wohl auch in den damit zusammenhängenden nationalen Aktionsplan Eingang finden wird. Auch wenn es sich also um kein spezifisches Wiener Problem handelt, hofft man bei der Wiener Patientenanwaltschaft auf eine Verbesserung, auch jenseits der Stadtgrenzen, im Zuge der Umsetzung eines nationalen Aktionsplanes, der vom Sozialministerium gemeinsam mit VertreterInnen der Länder und Interessensvertretungen behinderter Menschen erarbeitet wird.
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www.wien.gv.at/gesundheit/wppa/
Quelle: APA, Wiener Patientenanwaltschaft
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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