Am 18. Dezember 2015 konnte in Wien, nach schwerer Verhandlung, ein Abschluss 2016 für die Beschäftigten der Caritas erzielt werden. Die kollektivvertraglichen Erhöhungen treten per 1. Februar 2016 in Kraft.
Die Ergebnisse lauten wie folgt:
- Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter und das UGT, sowie Zuschläge und die Abgeltung der Rufbereitschaft erhöhen sich um 1,4%.
Die Gehälter werden auf 10 Cent, die Zuschläge auf Cent kaufmännisch gerundet. - Der Kollektivvertrag hat einen Laufzeitbeginn ab dem 01. Februar 2016.
- Zu den rahmenrechtlichen Themen wird im März 2016 eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Die Verhandlungen nahmen einen intensiven, zum Teil emotionalen, jedoch fairen Verlauf. Aus Sicht der Arbeitgeber standen vor allem Fragen der Liquidität und der Arbeitsorganisation im Vordergrund. Seitens der BetriebsrätInnen und der GPA-djp wurde indessen eine spürbare Anerkennung für die belastende Arbeit des Jahres gefordert.
In Anbetracht der Entwicklung der Inflation, zuletzt betrug der VPI im November 0,6% und 0,89% im Durchschnitt der letzten 12 Monate, erachten die Arbeitnehmervertreter diesen Abschluss als sehr guten Erfolg.
Mit diesem Abschluss erfahren die Gehälter eine Erhöhung über der Teuerungsrate.
Die aktuelle Gehaltsordnung, bzw. der neue Kollektivvertrag, stehen nach den Feiertagen zur Verfügung.
Quelle: GPA-djp
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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