Die Gehaltsverhandlungen zu den Kollektivverträgen der Diözesen Graz-Seckau, Linz und Innsbruck konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erhöhungen treten per 1. Jänner 2016 in Kraft.
Abschluss 2016 Diözese Graz-Seckau: Plus 1,45%
Am 14. Dezember 2015 konnte während der ersten Verhandlungsrunde für die Diözese Graz-Seckau ein erfolgreicher Kollektivvertragsabschluss erzielt werden, welcher wie folgt lautet:
- alle kollektivvertraglichen Gehaltsansätze sowie die kollektivvertraglichen Zulagen* und Pauschalen erhöhen sich ab dem 01.01.2016 um 1,45%.
(*Ausnahme Fahrtkosen; Rufbereitschaft erhöht sich um den VPI)
Für Gespräche zur rahmenrechtlichen Weiterentwicklung des Kollektivvertrages wird ein gesonderter Termin im Frühjahr 2016 stattfinden.
Der Kollektivvertrag beginnt ab dem 01.01.2016 zu laufen und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
KV-Abschluss Diözese Innsbruck 2016: Plus 1,5%
Folgende Punkte enthält der KV-Abschluss für die Diözese Innsbruck:
- Erhöhung der Gehälter ab 01.01.2016 um 1,5 % (inkl. Kinderzulage, Haushaltszulage, Zulagen für Bereitschaftsdienste, personenbezogene Fachzulage, Pflegedienstzulage, Ergänzungszulage, Leitungszulage, Jubiläumsgeld)
- Erhöhung der Betriebspensionen ab 01.01.2016 um 1,2 %
- Erhöhung des Anspruchs auf berufliche Fort- und Weiterbildung ab 01.01.2016 von jährlich 509,– Euro auf 550,– Euro
- Erhöhung des Anspruchs auf religiöse Fort- und Weiterbildung ab 01.01.2016 von jährlich 334,– Euro auf 350,– Euro
Änderungen beim Rahmenrecht:
Neben einigen rein redaktionellen Änderungen kommen folgende Änderungen zum Tragen:
- Mitspracherecht des Betriebsrates bei der Festlegung des Arbeitszeitmodells, sobald sich der Aufgabenbereich einer Arbeitsstelle ändert (es ist das Einvernehmen mit dem BR herzustellen)
- Anrechnung aller Elternkarenzen, die im aufrechten Dienstverhältnis mit der Diözese angetreten werden oder wurden, auch für den Zeitpunkt der Gewährung des Jubiläumsgeldes
- Aufnahme der SEG-Zulage in den KV, Festlegung der Höhe der SEG-Zulage mit 0,6 Promille der Gehaltsgruppe III/Stufe 1; somit automatische Anpassung der Höhe der SEG-Zulage
- Möglichkeit, durch BV die Normalarbeitszeit in drei definierten Caritas-Einrichtungen für Betreuungspersonal auf 12 Stunden auszudehnen (Forderung der Arbeitgeberin). Die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit dieser Maßnahme wurde von unserem Betriebsarzt bereits festgestellt.
Diözese Linz 2016: Erhöhung 1,4%
Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter und Ist-Löhne inklusive der valorisierbaren Zulagen und der Lehrlingsentschädigung ab 01. Jänner 2016 um 1,4%.
Aufrundung auf volle Euro.
Quelle: GPA-djp
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 27.02.2016
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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