Für ASBÖ-Bundesgeschäftsführer Hundsmüller ist es indiskutabel, Spendengelder für Flüchtlingsbetreuung von staatlichen Geldern abzuziehen.
Es ist nicht im Sinne unserer Spender, wenn Gelder, die uns für den Zweck der Betreuung von Flüchtlingen gespendet wurden, von den Fördermitteln des Innenministeriums abgezogen werden können“, so Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs. Auch der ASBÖ hat den Brief des Innenministeriums erhalten, in dem gefragt wird in welcher Höhe Spenden seit dem 4. September 2015 mit der Widmung Flüchtlingshilfe eingegangen sind und wie viel von diesem Spendenaufkommen bislang für diese Maßnahmen bereits verbraucht wurde.
Der Samariterbund hat seit vergangenem Sommer mehrere Notquartiere für Flüchtlinge in ganz Österreich betrieben. „Nur mit Spendengeldern und der Hilfe vieler hunderter ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer war es möglich, etwa einen Kindergarten für rund 600 Kinder oder Sprachkurse anbieten zu können. Diese wichtigen Maßnahmen wurden nicht aus öffentlicher Hand finanziert, wir haben sie trotzdem umgesetzt“, so Reinhard Hundsmüller.
Er plädiert dringend dafür, den Fördervertrag, den NGOs mit der Republik Österreich, abgeschlossen haben, in eine angemessene Rechtsform abzuwandeln: „Wir brauchen Instrumente, die auch im Krisenfall funktionieren. Hier geht es nicht um Förderungen, wir haben im Auftrag der Republik Leistungen erbracht! Jetzt von NGOs Gelder zurückzufordern, ist indiskutabel“, so Reinhard Hundsmüller abschließend: „Ich hoffe hier auf eine gute Lösung im Sinne der Vernunft.“
Quelle: APA OTS
AutorIn: Arbeiter Samariter Bund Österreichs
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Soziale Arbeit und Begleitung
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