Am Sonntag 24. April 2016 wählt Österreich einen neuen Bundespräsidenten / eine neue Bundespräsidentin. Wir haben Infos zum Thema „Wählen mit Behinderung“ zusammengetragen. Achtung: Die Frist für einen schriftlichen Wahlkartenantrag (wird auch für die Briefwahl benötigt) ist Mittwoch, der 20. April 2016!
Allgemeine Wahlinfos
Die Bundespräsidentschaftswahl ist eine Persönlichkeitswahl. Es kann eine/r der Kandidat/innen gewählt werden. Zur Wahl stehen:
- Dr. Irmgard Griss
- Ing. Norbert Hofer
- Rudolf Hundstorfer
- Dr. Andreas Khol
- Ing. Richard Lugner
- Dr. Alexander Van der Bellen
Wie kann gewählt werden?
1) Wahl in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal
Sie können am Wahltag in das Wahllokal gehen, das Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet ist. Dazu brauchen Sie nichts vorbereiten. Sie müssen einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen. Sie dürfen eine Begleitperson, Persönliche Assistenz oder einen Blindenführhund zur Wahl mitnehmen.
Achtung: Nicht alle Wahllokale sind barrierefrei. Oftmals sind Wahllokale nicht stufenlos zugänglich. Die Information, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde / Ihrem Magistrat.
Etwa 2 – 3 Wochen vor der Wahl erhalten Sie per Post eine amtliche Wahlinformation. Darin steht die Adresse Ihres Wohnsitz-Wahllokals.
2) Wahl in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal
Wenn Sie nicht in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal wählen können oder wollen, dann ist es auch möglich, in einem Wahlkarten-Wahllokal zu wählen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Wenn z.B. Ihr Wohnsitz-Wahllokal nicht barrierefrei ist, können Sie sich ein Wahlkarten-Wahllokal aussuchen und dort mit einer Wahlkarte wählen gehen. Sie müssen zusätzlich einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen.
3) Briefwahl
Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Briefwahlkarten müssen spätestens am Wahltag, dem 24. April 2016, 17.00 Uhr, per Post, per Botin/Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein.
4) Wahl von einer mobilen Wahlkommission
Speziell für Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden.
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Achtung: Die Wahlkarte muss rechtzeitig bei der Gemeinde / beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden. Die Frist für den schriftlichen Antrag ist der 20. April 2016. Der persönliche Antrag im Wahlreferat kann bis spätestens 22. April um 12:00 Uhr gestellt werden.
Der schriftliche Antrag kann insbesondere via E-Mail oder über das Online-Formular auf www.wahlkartenantrag.at erfolgen.
Achtung: Verwechseln Sie nicht die Amtliche Wahlinformation, die Sie per Post 2 – 3 Wochen vor der Wahl automatisch zugesendet bekommen, mit der Wahlkarte.
Wählen für blinde und stark sehbehinderte Menschen
In jedem Wahllokal stehen Stimmzettelschablonen bereit. Mithilfe der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung völlig geheim ausfüllen.
Selbstverständlich haben blinde oder stark sehbehinderte Wähler/innen auch das Recht, sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson führen und bei der Wahlhandlung helfen zu lassen.
Der/die Wahlleiter/in hat blinden oder stark sehbehinderten Personen gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine Stimmzettelschablone anzubieten.
Links
[Bundespräsidentenwahl 2016 – Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Wien]
[Bundesministerium für Inneres – Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2016]
[e-Government Wahlkartenantrag (= Anforderung Briefwahlunterlage) ONLINE]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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