Die SWÖ-Kolletivvertragsverhandlungen wurden heute, 23.11.2016, mit der Übergabe der Forderungen beider Verhandlungspartner offiziell gestartet.
Die Seite der Gewerkschaften (Arbeitnehmer)
Mehr Freizeit ohne Gehaltsverlust und mit Personalausgleich! – Mit dieser Kernforderung steigen die Gewerkschaften GPA-djp und vida heuer in den Ring, wenn es um die Ausverhandlung des Kollektivvertrags für den privaten Gesundheits- und Sozialbereich (SWÖ-KV) für 2017 geht.
Die Gewerkschaften fordern also eine Arbeitszeitverkürzung, die weder auf Kosten des Gehalts noch auf Kosten der Personalgesamtstunden gehen soll. Für die Arbeitgeber würde das eine doppelte Kostensteigerung bedeuten, da nicht nur die Gehaltserhöhung finanziert, sondern auch das Personal aufgestockt werden müsste, um die Arbeitszeitverkürzung auszugleichen.
Naturgemäß ruft diese Forderung wenig Begeisterung bei den Arbeitgebern hervor, zumal denen bewusst ist, wie schwierig es derzeit ist, von der öffentlichen Hand mehr Geld für den Behinderten- und Sozialbereich zu bekommen.
Eine weitere Arbeitnehmer-Forderung ist eine „deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate“. Eine konkrete Prozentzahl oder Geldsumme wird hier nicht genannt.
Weitere AN-Forderungen sind u.a.:
- An- und Abfahrt zum Arbeitsort im mobilen Bereich soll Arbeitszeit sein.
- Zulagen und Zuschläge sollen bei der Berechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit berücksichtigt werden.
- Für den ersten Volkschultag eines Kindes soll eine arbeitsfreier Tag gebührt werden.
- Nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten sollen zu 50% angerechnet werden.
Die Seite der Sozialwirtschaft Österreich (Arbeitgeber)
In puncto Gehaltserhöhung legt sich die SWÖ gleich zu Anfang in ihrem Positionspapier fest: ein Plus von 0,8 Prozent soll die Grundlage für die Verhandlungen sein. Begründet wird dieser Wert mit der durchschnittlichen Entwicklung der Inflation seit den letzten KV-Verhandlungen.
Dazu soll eine nicht konkreter genannte „zusätzliche Steigerung unter Berücksichtigung der schwierigen Rahmenbedingungen (insbes. Budgetrestriktionen der öffentlichen Hand)“ kommen. Die volle Erhöhung soll dabei nicht (für die bereits höheren) Altverträge gelten.
Die Arbeitgeber fordern „aufgrund von betrieblichen Erfordernissen“ mehr zeitliche Flexibilität. Konkret wünschen sie sich einen Jahresdurchrechnungszeitraum auch für Teilzeitbeschäftigte sowie die Einführung von Durchrechnungszeiträumen auch ohne Betriebsvereinbarung.
GuKG-Novelle im Kollektivvertrag verankern
In den heurigen KV-Verhandlungen wird es auch darum gehen, die neuen Berufsgruppen bzw. geänderten Kompetenzen, die sich durch Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ergeben (PflegeassistentInnen, PflegefachassistentInnen, Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn, FachsozialbetreuerInnen und Dipl. SozialbetreuerInnen), in den Kollektivvertrag und in die Verwendungsgruppen einzuarbeiten.
Die Verhandlungen zum SWÖ-KV 2017 sind also eröffnet. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 5. Dezember 2016 statt.
Link
Auf der Webseite der GPA-djp können Sie die beiden Forderungskataloge (SWÖ sowie Gewerkschaften) mit allen Verhandlungspositionen im Detail herunterladen:
[www.gpa-djp.at – Gesundheit und Soziales KV-Verhandlungen SWÖ gestartet]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
Permalink: [Kurzlink]