Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gibt es nun schön länger als 10 Jahre. Experten und Betroffene streiten um die Wirksamkeit des Gesetzes. Die einen bezeichnen es als „zahnlos“, andere wiederum sehen vor allem im Schlichtungsverfahren eine niedrigschwellige Möglichkeit, Verbesserungen zu erzielen.
Am 17. Jänner 2017 veranstaltet BIZEPS eine Tagung, die das Thema Gleichstellung, die bisherigen Entwicklungen und Zukunftsaussichten behandeln wird. Wir haben im Vorfeld der Tagung mit Martin Ladstätter von BIZEPS über Gleichstellung und welche Herausforderungen noch anstehen gesprochen:
Länger als 10 Jahre gibt es nun das BGStG: Was ist die größte Wirkung, die dieses Gesetz bisher erzielt hat?
Eine der Wirkung als größte zu bewerten ist schwierig. Was gelungen ist, ist manche Fördergeber zu einem Umdenken zu bewegen. So ist bei Familien- sowie Jugendberatungsstellen die Erhöhung der Barrierefreiheit ein Vertragsbestandteil geworden. Auch beim Sozialministerium erfolgte dies.
Im Verkehrsbereich (öffentlicher Verkehr) und im Vertragsrecht (beispielsweise Versicherungen) wird das Diskriminierungsverbot immer ernster genommen. Der Staat hält sich mit Anti-Diskriminierung sehr zurück. Man muss allerdings sagen, dass die größten Wirkungen fast ausnahmslos einzelne Personen mit Schlichtungen angestoßen haben. Man könnte daher auch sagen, die größte Wirkung erzielen behinderte Menschen durch Schlichtungen.
Im Alltag sind behinderte Menschen immer wieder damit konfrontiert, dass neu renovierte Lokale und Geschäfte (wieder) nicht barrierefrei sind. Sollte das BGStG nicht gewährleisten, dass bei einem Umbau Barrierefreiheit umgesetzt werden muss?
Nein das BGStG sollte dies leider nicht gewährleisten. Dies ist ein großer Irrtum, den viele erliegen. Das BGStG kann Barrierefreiheit nicht durchsetzen, sondern nur bei fehlender Barrierefreiheit finanziellen Schadenersatz ermöglichen. Wir haben immer gefordert, dass es ein Recht auf Barrierenbeseitigung gibt. Auch eine wissenschaftliche Studie im Auftrag des Sozialministeriums die die Wirkung des BGStG beurteilte kam zu diesem Schluss. Es braucht ein Recht auf Barrierenbeseitigung. Doch weder im Sozialministerium noch in der Politik gibt es anscheinend den Willen sich dafür stark zu machen.
Haben Schlichtungsverfahren Ihrer Erfahrung nach auch eine nachhaltige Wirkung, oder bringen sie – wenn überhaupt – nur dem Geschädigten etwas, zB eine finanzielle Entschädigung?
Schlichtungsverfahren sind aufwändig aber wirkungsvoll. Sehr viele davon haben konkrete Verbessrungen bei der Barrierefreiheit gebracht, die ja mit dem Gesetz nicht durchsetzbar wären. Eine erhebliche Anzahl von Schlichtung hat auch nachhaltige Wirkung gezeigt, weil Unternehmen begonnen haben grundsätzlich ihre Handlungsweise zu ändern. Was kaum bekannt ist. Bei Schlichtungen wir nur in seltenen Fällen finanzielle Entschädigung vereinbart. Die diskriminierten Personen geht es in der Regel nämlich um Barrierenbeseitigung und nur manches Mal um finanziellen Schadenersatz.
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[Kongress „Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“ am 17. Jänner 2017]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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