ÖAR hält am 28. März 2017 Anhörung ab
Die Bewerbungsfrist für die Funktion des Behindertenanwaltes/der Behindertenanwältin endete am 6. März 2017.
Vor der Bestellung einer neuen Behindertenanwaltschaft durch Sozialminister Alois Stöger ist ein öffentliches Hearing durch die ÖAR, die Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs, durchzuführen.
Aus den eingelangten 24 Bewerbungen wurden sechs Bewerberinnen und Bewerber für das Hearing in die engere Wahl genommen. Das Hearing findet am 28. März 2017 ab 09:30 Uhr statt. Ort ist das Sozialministeriumsservice in der Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, 1. Stock, Festsaal.
Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen sollen die Möglichkeit haben, den künftigen Behindertenanwalt bzw. die künftige Behindertenanwalt im Vorfeld kennen zu lernen. Die Position der Behindertenanwaltschaft ist neu zu besetzten, da Erwin Buchinger seine Funktion als Behindertenanwalt nach sieben Jahren zurücklegt.
Buchinger folgte im Jahr 2010 auf Herbert Haupt. Menschen mit Behinderungen können sich wegen Ungleichbehandlung auf Grund ihrer Behinderungen an die Behindertenanwaltschaft wenden.
Nach dem Hearing und vor der Bestellung ist der Bundesbehindertenbeirat anzuhören. Der Anwalt bzw. die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wird für die Dauer von vier Jahren bestellt.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zum Hearing herzlich eingeladen. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung ersucht unter:
bewerbung@oear.or.at
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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