Broschüre des Justizministeriums gibt Überblick über das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG).
Lange wurde über das neue Erwachsenenschutzrecht gerungen. Und am 30. März 2017 war es dann soweit: Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) wurde im Parlament beschlossen und wird mit 1. Juli 2018 in Kraft treten. Damit wird das veraltete Sachwalterrecht umfassend modernisieren.
Das neue Erwachsenenschutzrecht erhöht die Autonomie und Selbstbestimmung und soll den Betroffenen eine Entscheidungshilfe und Schutz bieten anstatt sie zu entmündigen. Ziel der Gesetzesreform ist es, die Selbstständigkeit jeder Person möglichst aufrechtzuerhalten und sie in ihren Angelegenheiten zu unterstützen ohne über sie hinweg zu entscheiden.
Inhalt der Kurzbroschüre
Die vorliegende Kurzbroschüre des Justizministeriums informiert u.a. über die Grundsätze des Gesetzes:
- Transparenz und Ausbau der Vertretungsmöglichkeiten: Für jede/n das Passende
- Vertretung nur in dem Umfang und nur so lange wie nötig
- Selbstbestimmung trotz Stellvertretung
- Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle
- Blick auf den Menschen, nicht auf die krankheitsbedingte Einschränkung
- Moderne Terminologie
Was ändert sich? Eine Gegenüberstellung zeigt in der Broschüre sehr anschauliche das bisherige Recht und das neue Gesetz. Die „4 Säulen der Vertretung“ sowie die Bestandteile des neuen Gesetzes werden aufgelistet und kurz beschrieben.
Download
Kurzbroschüre Erwachsenenschutzrecht (PDF)
Quelle:
www.justiz.gv.at am 01.09.2017
KURZBROSCHÜRE „DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT“
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 22.09.2017
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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