Die gestern, 31.01.2018, stattgefundene Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft hat wieder kein Ergebnis gebracht. Nach dem 13-stündigen Verhandlungsmarathon scheint es kaum Bewegung gegeben zu haben. Nach wie vor ist das Thema Arbeitszeitverkürzung der heikelste Streitpunkt.
Seitens der Gewerkschaften und Arbeitnehmerinitiativen stehen die Zeichen nun auf Kampfmaßnahmen. Man spricht schon jetzt von Warnstreiks, die am 15. und 16. Februar statt finden sollen, wenn es bei den nächsten Verhandlungen am 12.02.2018 kein entsprechendes Ergebnis geben sollte.
Die Arbeitgeberseite zeigt sich angesichts der Forderungen der Gewerkschaften empört. Diverse Berechnungen hätten ergeben, dass allein die Hauptforderungen eine Kostenerhöhung von ca. 15% ergeben würden. Es sei keinesfalls realisierbar, eine solche Kostensteigerung zu tragen, so VertreterInnen der Sozialbetriebe.
Die Beschäftigten auf der anderen Seite scheinen nicht noch ein weiteres Jahr warten zu wollen, bis die Forderung nach einer Verkürzung der Arbeitszeit erfüllt wird. Schon in den vergangenen Jahren ist diese Forderung im Raum gestanden, konnte jedoch noch nicht umgesetzt werden.
Nach den gescheiterten Verhandlungen bleiben nun die Bestimmungen des SWÖ-KV in der Fassung vom 1.2.2017 weiterhin aufrecht.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2018
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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