Am 26. Februar 2018 wurde der Kollektivvertrag der Caritas 2018 abgeschlossen.
Folgendes Ergebnis für die Angestellten der Caritas wurde fixiert (Überblick):
Erhöhung der KV-Gehälter, KV-Zuschläge und –Zulagen, Rufbereitschafstabgeltung sowie des monatlichen Umstiegsgehaltsteils um 2,5% mit 01. März 2018.
Arbeitnehmerinnen mit aufrechtem Arbeitsvertrag zum 28.02.2018 erhalten für Feb. 2018 einmalig 40,- (aliquot für Teilzeitangestellte sowie für nach dem 01. Feb. 2018 Eingetretene).
Zusätzliche Anhebung der Verwendungsgruppe Va um € 10,- (nach KV-Erhöhung um 2,5%).
Pflegefachassistentinnen und –assistenten werden ab 01.03.2018 in die Verwendungsgruppe Va eingestuft.
Das Höchstausmaß der Anrechnung für die Berechnung des Urlaubsstichtages wird von 7 auf 10 Jahre angehoben. (Gilt für Urlaubsansprüche, die ab 01.01.2018 neu entstanden sind.)
1 Tag Dienstfreistellung für den ersten Schultag des Kindes.
Ab 01.01.2019 gibt es eine neue Verwendungsgruppe IVa, die degressiv (in Schritten zu je € 5,- von + € 85,- in Gehaltsstufe 1 bis + € 10,- in Stufe 16) sich an die VG IV orientiert.
Eine Arbeitsgruppe zu einer Verwendungsgruppenreform soll eingerichtet werden.
Download
Caritas-KV 2018 Abschlussprotokoll (PDF)
Link
[Download: Caritas Kollektivvertrag 2018]
Quellen:
www.betriebsrat-caritas-wien.at am 27.02.2018
Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen 2018
www.gpa-djp.at am 27.02.2018
KV-Abschluss Caritas 2018
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 28.02.2018
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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