Die Grundlagen des neuen Erwachsenenschutzgesetzes
Am 1. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Die neuen gesetzlichen Regelungen stellen grundsätzlich und für konkrete rechtliche Handlungen sicher, dass die eigenständige Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Menschen möglichst erhalten bleibt. Dies gilt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die eine/n VertreterIn haben.
Das bisherige Sachwalterrecht wurde in einigen Punkten verändert. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Sie Informationen zu aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und den unterschiedlichen Bereichen in denen das Gesetz wirksam wird.
Inhalte/Ziele
- Allgemeine Rechtsgrundlagen des Erwachsenenschutzrechts und eventuelle Ausnahmen
- Die “vier Säulen” der Erwachsenenvertretung
- Wohnortbestimmung, Medizinische Behandlung und Vermögensverwaltung
Methoden
Vortrag, Diskussion
Trainer
Hofrat Dr. Hans Peter Zierl (Bezirkshauptmann a. D.)
Termin
Di, 09.04.2019, 09:00 – 12:00 Uhr
TeilnehmerInnen-Anzahl (max.)
20
Seminarpreis
EUR 95,- (inkl. 10 % MwSt. und Obst)
Zielgruppe
Interessierte aus Sozial- und Gesundheitsberufen
Dieser Termin ist bereits abgelaufen!
Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2018
Kategorie(n): Bildung
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