Die Corona-Krise trifft lt. Sozialministerium Menschen mit Behinderung besonders. Daher gibt es einen Ausbau bei den finanziellen Förderungen zur Sicherung der Beschäftigung.
Das Sozialministerium hat im Zuge der Coronavirus-Krise besondere Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung von behinderten Menschen beschlossen. Es gibt sowohl für unselbständig als auch für selbständig Erwerbstätige neue bzw. erweiterte finanzielle Förderungen aus dem Ausgleichstaxfonds.
Förderungen für Unternehmen, die behinderte Menschen beschäftigen
Arbeitsplatzsicherungszuschuss bei Inanspruchnahme des AMS-Kurzarbeitsmodells: Für behinderte Mitarbeiter werden die dem Dienstgeber nach Abzug der AMS-Kurzarbeitsförderung verbleibenden Kosten für die Dauer der Kurzarbeit ersetzt.
Arbeitsplatzsicherungszuschüsse: Die bestehenden Arbeitsplatzsicherungszuschüsse werden pauschal um 50 % erhöht und auch die Obergrenze für Neugewährungen im Falle eines bedrohten Arbeitsplatzes für 3 Monate erhöht.
Förderung für selbständige Unternehmer mit Behinderungen
Überbrückungszuschuss-Corona: Zusätzlich zu den bestehenden Unterstützungen kann ein monatlicher Überbrückungszuschuss beantragt werden, wenn das Unternehmen der behinderten Person aufgrund der Corona-Pandemie gefährdet ist.
Alle Anträge können ab sofort beim Sozialministerium eingebracht werden. Die genannten Maßnahmen sind vorerst befristet für Anträge, die bis zum 30.06.2020 einlangen.
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[Sozialministeriumservice – Finanzielles – Förderungen]
Quelle:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) via www.ots.at | 27.04.2020
Presseaussendung vom 22.04.2020 | Anschober: Maßnahmenpaket zur Sicherung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.05.2020
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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