Die Gewerkschaften GPA und vida und die Vertreter der Arbeitgeber im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich in Österreich haben sich auf einen Zusatzkollektivvertrag zu den Corona-Maßnahmen für 170.000 Beschäftigte geeinigt.
Corona-Test: Zeitaufwand wird bezahlt
Der Zusatzkollektivvertrag, der sich an jenen zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für die gewerbliche Wirtschaft beschlossenen anlehnt, sieht klare Regeln im Umgang mit den COVID-Schutzmaßnahmen vor.
So werden Arbeitnehmer:innen, die aufgrund von Bestimmungen in einem Gesetz oder einer Verordnung einen Testnachweis vorlegen müssen, für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise zum bzw. vom Test bezahlt von der Arbeit freigestellt. Dies gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird.
Erleichterung beim Tragen von Masken
Bei dauerhaftem Tragen eines Mundnasenschutzes wurde vereinbart, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.
Der Zusatzkollektivvertrag tritt am 22.02.2021 in Kraft und gilt bis 31.12.2021.
Gewerkschaften und Sozialwirtschaft zufrieden
„Wir freuen uns, dass es mit diesem Kollektivvertrag klare Regeln zum Umgang mit den Corona-Maßnahmen im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich gibt. Mit der Sicherstellung des Testens in der Arbeitszeit und der Entlastung beim Tragen des MNS wurden zwei große Unsicherheiten vieler Beschäftigter beseitigt“, so Eva Scherz von der Gewerkschaft GPA und Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida.
„Mit dem Kollektivvertrag gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Rechtssicherheit. Im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich wird unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen gearbeitet. Unsere Einigung legt dafür die Rahmenbedingungen fest“, zeigt sich auch Walter Marschitz, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands Sozialwirtschaft Österreich zufrieden.
Der Zusatzkollektivvertrag gilt für folgende Arbeitgeber:
- Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ)
- Caritas
- Diakonie
- SOS Kinderdorf
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Berufsvereinigung von Arbeitgebern im Rettungs- und Sanitätsdienst
- Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg
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SWÖ Zusatz-KV 2021 Abschlussprotokoll (PDF)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.03.2021
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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