Fundierte Vermittlung unbedingt notwendiger Kompetenzen zur Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, gleich welcher Zielgruppe. Sie lernen den richtigen und kompetenten Umgang mit diesen Bedürfnissen mit Schwerpunkt auf Achtsamkeit, Respekt und Inklusion.
Die Vielfalt aus praxisorientierten ReferentInnen garantiert die Vermittlung eines breiten Methodenrepertoires und die Entwicklung eines eigenen sozialpädagogischen Arbeitsprofils unter Erweiterung des persönlichen Handlungshorizonts.
Unterrichtsform:
Seminare, Einzel- und Gruppenarbeit, Praxis, Projektarbeit, Fallbeschreibungen und Besprechungen
Unterrichtszeiten:
55 Seminare zwischen 1 und 3 Tagen
11 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 min) pro Tag
Jeweils von 8:30 bis 18:00
30 Std. Gruppensupervision im Ausbildungszeitraum
60 Std. Peergruppenarbeit
40 Std. Fremdpraktikum im Rahmen des UBV
Aufnahme-Voraussetzungen:
Vollendetes 18. Lebensjahr
Körperliche und psychische Belastbarkeit
Abschluss des Lehrgangs:
Kommissionelle Abschlussprüfung. Diese Ausbildungen vermitteln fachliche Grundkompetenz. Zur Prüfung zugelassen werden AbsolventInnen, wenn sie die geforderte Anwesenheitspflicht sowie die außerhalb der theoretischen Ausbildung zu erfüllenden Vorgaben nachweisen. Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist die Möglichkeit einer weiteren, kostenfreien Wiederholungsprüfung gegeben. Eine zweite und letzte Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Jahres möglich, die Prüfungsgebühr beträgt dann € 500,00.
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FSP-N7-Info-Termine 2020-2022 (PDF)
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Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 10.09.2020
Kategorie(n): Bildung
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