Ein Gericht in Karlsruhe, Deutschland, gab der Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung statt. Die Beschwerde bezieht sich auf ein Problem im Zusammenhang mit einer Triage, welche aufgrund der CoVid-19-Situation nicht mehr auszuschließen ist.
Auf das von der Regierung vorgeschlagene Sterbeverfügungsgesetz wurde von vielen Organisationen positiv reagiert – gleichfalls finden sich aber auch einige Punkte, die Fragen und Probleme aufweisen.
Der Entscheid des VfGH zum Thema Sterbehilfe bringt den Gesetzgeber in Zugzwang. Bis Ende des Jahres soll eine Regelung her. Insb. behinderten Menschen haben massive Bedenken, die jetzt in Form einer Petition geäußert werden.
Wie behindertenarbeit.at im September berichtet hat, standen die beiden „Sterbehilfe-Paragrafen“ des Österreichischen Strafgesetzbuchs auf dem VfGH-Prüfstand. Einer der beiden Tatbestände wurde nun teilweise für verfassungswidrig erklärt.
Das Thema Sterbehilfe wird diese Woche am VfGH behandelt. Anlässlich dieser wichtigen Session haben wir die Expertin Marianne Karner zum Thema Sterbehilfe – und insbesondere was das für behinderte Menschen bedeutet – befragt.
In den §§ 77 und 78 Strafgesetzbuch ist aktive Sterbehilfe in Österreich klar als verboten geregelt. Der Verfassungsgerichtshof prüft nun dieses Verbot, das von vier Antragstellern für verfassungswidrig gehalten wird.
Eine von Robert Mittermair initiierte Petition fordert den Gesundheitsminister und die GesundheitslandesrätInnen aller Bundesländer auf, behinderte Menschen durch COVID-19 Maßnahmen nicht zu diskriminieren.
Vorige Woche wurde bekannt, dass wegen Unregelmäßigkeiten in einer Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Wien, welche vom Diakoniewerk geleitet wird, ein Aufsichtsverfahren der Stadt Wien eingeleitet wurde.