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Datum: 22.09.2020

„Was wir derzeit erleben, lässt bei einigen die Alarmglocken schrillen“ – Interview mit M. Karner

M.Karner

Foto: M.Karner / twitter | Bildmontage: behindertenarbeit.at

30.09.2020

Das Thema Sterbehilfe wird diese Woche am VfGH behandelt. Anlässlich dieser wichtigen Session haben wir die Expertin Marianne Karner zum Thema Sterbehilfe – und insbesondere was das für behinderte Menschen bedeutet – befragt.

behindertenarbeit.at: In Deutschland wurde erst kürzlich das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ vom Höchstgericht aufgehoben. In Österreich stehen nun die „Sterbehilfe-Paragraphen“ auf dem Prüfstand des VfGH. Kann man diese beiden Vorgänge vergleichen oder sind das unterschiedliche Gesetzesmaterien?

Marianne Karner: Sowohl in Deutschland (§ 216) als auch in Österreich (§ 77) ist die „Tötung auf Verlangen“ (aktive Sterbehilfe) gesetzlich verboten und wird im jeweiligen Strafgesetzbuch mit „einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ geahndet.

Während in Deutschland „die Förderung zur Selbsttötung“ durch Angehörige oder nahestehenden Personen nicht verboten war und ist, regelt in Österreich im § 78 („Mitwirkung am Selbstmord“): „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

Durch das epochale Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 muss die Beihilfe zur Selbsttötung bzw. der sog. „ärztlich assistierte Suizid“ neu geregelt werden.

Wie weit der österreichische Verfassungsgerichtshof gehen wird, der sich aktuell mit vier Klagen beschäftigen muss, bleibt abzuwarten. Ein ähnlicher Dammbruch wie in Deutschland erscheint mir derzeit eher unwahrscheinlich. Jedoch gibt es in juristischen Kreisen Bestrebungen, die „Beihilfe zum Selbstmord“ abzumildern. Einerseits terminologisch („Suizid“ oder „Selbsttötung“ statt dem jetzigen „Selbstmord“) und andererseits in Richtung einer „Entkriminalisierung der Suizidbeihilfe“. Bis dato ist es z.B. strafbar, wenn man als wissender Angehöriger einen schwer kranken nahestehenden Menschen zu einer sog. „Freitodbegleitung“ einer Sterbehilfe-Organisation in die Schweiz verhilft.

Das IEF wirbt für die Beibehaltung des „Österreichischen Konsens“ beim Thema Sterbehilfe. Sind Sie auch dieser Meinung? Was ist das Besondere daran?

Auch ich spreche mich klar für eine Beibehaltung des „Österreichischen Konsens“ aus, wenn gleich ich betonen möchte, dass es mir nicht um religiöse, sondern um rein säkulare, sprich sachliche Argumente geht, die gegen eine Öffnung hin zum „assistiertem Suizid“ oder gar „aktiven Sterbehilfe“ sprechen. Das eindeutige Bekenntnis zu einer Österreich-weiten, flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung im Rahmen der Parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ von 2014/2015, an der ich für BIZEPS ebenfalls teilnehmen und eine entsprechende Stellungnahme vortragen durfte, ist ein ganz wichtiger Meilenstein.

Dank moderner Palliativmedizin (bis hin zur sog. Palliativen Sedierung) können Symptome wie Schmerzen, Angst oder Atemnot gut behandelt und kontrolliert werden. Ein würdevolles Leben bis zuletzt kann dadurch gewährleistet werden. – Darüber hinaus gibt es in Österreich mittlerweile genügend Möglichkeiten, um für bzw. im Krankheitsfall selbst Regelungen zu treffen. Dazu zählt vor allem die „Vorsorgevollmacht“, die neue „Patientenverfügung“ oder die jederzeitige Möglichkeit, eine Therapie abzubrechen. Im Jahr 2019 wurde im Rahmen der Erneuerung des Ärztegesetzes ebenfalls ein neuer Paragraf geschaffen, der den ärztlichen Beistand für Sterbende regelt.

Welche positiven oder negativen Konsequenzen erwarten Sterbehilfe-Gegner durch einen VfGH-Entscheid?

Wie letztendlich der österreichische Verfassungsgerichtshof urteilen wird, ist derzeit noch offen. Problematisch sind einerseits der regelrechte gesellschaftspolitische und mediale Hype um dieses Thema; der Druck von Ländern, die bereits eine liberalere Regelung haben bzw. ebenfalls diskutieren; der Einfluss der international agierenden Sterbehilfe-Lobby sowie der weitverbreitete Populismus mit der Illusion vom „selbstbestimmten Sterben“.

Andererseits ist derzeit eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben und Tod aufgrund der wohl noch länger andauernden Corona- und Weltwirtschaftskrise nicht wirklich möglich, mitunter sogar gefährlich bis explosiv. Das zeigt sich z.B. bei den ethisch hoch brisanten Triage-Richtlinien medizinischer Fachgesellschaften, Debatten zur Ressourcenallokation oder utilitaristische Herangehensweisen.

Allein schon die ständige (einseitige) Darstellung und Diskussion begünstigt den Wertewandel bzw. Werteverfall in unserer Gesellschaft. Es sind nicht nur der Neoliberalismus, seine Ideale wie „jung, schön, gesund und erfolgreich“ und der Fortschrittswahn in Medizin, Wissenschaft und Forschung, sondern auch die Aushöhlung von Menschenrechten, die zunehmende Individualisierung und abnehmende Solidarität sowie die Verhöhnung von Diversität und Ignoranz gegenüber Bevölkerungsgruppen.

Behinderten- und Selbstbestimmt-Leben-Organisationen sprechen sich vehement gegen eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbots aus. Warum ist das gerade für behinderte Menschen so ein sensibles Thema?

Vor allem Menschen mit einer sichtbaren Behinderung sind – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß dennoch täglich – mit Vorurteilen, Anfeindungen, Diskriminierungen und Infragestellungen konfrontiert. Behinderung und Krankheit erinnern zum einen an die Endlichkeit und Begrenztheit eines jeden menschlichen Lebens. Zum andern stehen wir in Österreich und Deutschland noch immer in der negativen Tradition unserer Vorfahren.

Es gibt sie, die Kontinuitäten im Denken und Handeln von damals im heute. „Lebens(un)wert“, „nützlich“, „(Be)Lastung“ – wir urteilen nicht nur über andere, sondern haben diese Werte einer menschenverachtenden Ideologie sogar verinnerlicht. Das führt zur vorschnellen Kapitulation gegenüber den Herausforderungen des Lebens und endet schlimmstenfalls in der frühzeitigen Selbstauslöschung.

Was wir derzeit erleben, lässt zumindest bei einigen die Alarmglocken schrillen. Bereits in den letzten Jahren ist es still geworden rund um die Umsetzung der bereits im Jahre 2008 ratifizierten UN-BRK, die keinen Sonderstatus, sondern ein möglichst chancengleiches, selbstbestimmtes Leben von behinderten Menschen in einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft zum Ziel hat. Man kann sogar von Rückschritten sprechen, die besonders jetzt durch die Coronakrise zusätzlich verschärft werden. Hochbetagte, alte, behinderte und chronisch kranke Menschen waren und sind besonders gefährdet, wobei die Gefahr vor allem darin besteht, in ihren Menschenrechten zunehmend eingeschränkt, weggesperrt, verdrängt und vergessen zu werden.

Das Dauerbombardement der Sterbehilfe-Thematik und die Auswirkungen der Coronakrise haben nicht nur dazu geführt, dass der Wert unseres Lebens wieder zunehmend in Frage gestellt wird, sondern dass wir um unser Menschenrecht auf Leben bangen und kämpfen müssen.


Marianne Karner (geb. 1970) ist Bloggerin und Aktivistin.
• im Laufe des Berufslebens selbst an Multipler Sklerose erkrankt
• Auftritt und Teilnahme an der Parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“
• aktuell: „ehrenamtliche Selbständigkeit“
• Sensibilisierungsworkshops zum Thema Behinderung, Vortragstätigkeit, Teilnahme an Podiumsdiskussionen, Publikation von Artikeln zum Thema Sterbehilfe
Blog: uebersleben.net | Twitter: @uebersleben


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 26.09.2020
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
Permalink: [Kurzlink]
Eugenik und Menschenwürde, News
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