Auf das von der Regierung vorgeschlagene Sterbeverfügungsgesetz wurde von vielen Organisationen positiv reagiert – gleichfalls finden sich aber auch einige Punkte, die Fragen und Probleme aufweisen.
Der Unabhängige Monitoringausschuss fordert zum Beispiel eine weitgehende Einbeziehung von Menschen mit Behinderung – dies sei bei der Erarbeitung des Gesetzesvorschlags nicht geschehen, obwohl es laut UN-Konvention vorgeschrieben wäre. Franz-Joseph Huainigg hat dazu eine Petition ins Netz gestellt, welche von einer Reihe von Menschen unterzeichnet wurde. Des Weiteren haben auch der Österreichische Behindertenrat sowie die Wiener Monitoringstelle Kritik an dem Entwurf geübt.
„Wir halten fest, dass es für eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Erkenntnisses einen breiten ergebnisoffenen Diskussionsprozess aller maßgeblich betroffenen gesellschaftlichen Gruppierungen braucht. Wir sind der festen Überzeugung, dass es im konkreten Fall sogar besser wäre, keine rechtliche Lösung bis Jahresende zu finden, als eine schlechte“, formuliert Mag.a Christine Steger, die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses. Es braucht einen partizipativen Prozess – nur so kann das Sterbeverfügungsgesetz richtig umgesetzt werden.
Der Verein „Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben“ reagiert weitgehend positiv – doch auch hier werden problematische Punkte geortet. So stelle das Nicht-Legalisieren des „Tötens auf Verlagen“, also der aktiven Sterbehilfe, eine Diskriminierung für jene Menschen dar, denen es aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist vom „Assistierten Suizid“ Gebrauch zu machen. Des Weiteren kann es durch die Regelung, dass Apotheken die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital verweigern dürfen, vor allem in ländlicheren Teilen Österreichs, passieren, dass Hilfesuchende nicht die Möglichkeit haben, von ihrem Recht auf Beihilfe zum Suizid Gebrauch zu machen.
Die Generalsekretärin der Caritas Österreich, Anna Parr, erläutert die Wichtigkeit von unabhängigen Beratungsstellen – es seien zwar zwei ärztliche Gespräche vorgesehen, diese könnten aber keine hundertprozentige neutrale Beratung garantieren. „Unsere Sorge ist, dass Beratungen durch institutionelle Anbieter der Sterbehilfe einseitig erfolgen können. Eine Beratung durch unabhängige neutrale Stellen wäre aus unserer Sicht wesentlich.“
Gleichzeitig lobt Parr, dass das Hospiz- und Palliativfondsgesetz in Begutachtung gegangen ist – der massive Ausbau davon sei hier extrem wichtig. Sie betont, dass in Ländern mit gut ausgebauten palliativen und hospizbegleitenden Versorgungsstrukturen der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, sehr gering sei. Dies habe sich daher schon als bestes Suizidpräventionsmittel bewiesen – es ist also essenziell, dass zeitgleich mit einer Legalisierung wie dieser, auch mehr Geld in die Hospiz- und Palliativversorgung gesteckt wird.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.11.2021
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
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