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Datum: 13.03.2024

Anmeldung im Pflegeheim: „Es werden viele Hürden eingebaut“

Anmeldeformular

Fotoquelle: freepik

31.03.2024

Immer öfters werden Hürden geschaffen, um den Anspruch auf einen Pflegeplatz zu erschweren oder um bestimmte Personengruppen von Pflegeeinrichtungen auszuschließen. Behindertenarbeit.at hat mit Norbert Krammer vom VertretungsNetz gesprochen und Einblick in fragwürdige Praxen und problematische Entwicklungen erhalten.


Wer sich aktuell für einen Platz in der stationären Pflege anmeldet, muss mit langen Wartezeiten rechnen. Wartezeiten, die oft mit zusätzlichen Anforderungen verbunden sind, welche den Anmeldeprozess hinauszögern und verkomplizieren. So kommt es laut VertretungsNetz immer häufiger vor, dass Behörden bei der Anmeldung eine bestehende Erwachsenenvertretung verlangen – und zwar unabhängig davon, ob zukünftige Bewohner:innen entscheidungsfähig sind oder nicht. Eine Praxis, die laut Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung „menschenrechtswidrig und eine Entmündigung ist.“

Ohne eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit, etwa aufgrund von Demenz oder starker geistiger Beeinträchtigungen, ist die Bestellung einer Erwachsenenvertretung rechtlich gar nicht zulässig. Trotzdem kommen regelmäßig Angehörige zum VertretungsNetz, die eine Erwachsenenvertretung für ein Familienmitglied registrieren wollen, das zwar pflegebedürftig, aber nach wie vor entscheidungsfähig ist. „Wenn wir sie dann nach Hause schicken, sind alle enttäuscht. Der Druck, möglichst rasch einen Pflegeplatz zu finden, ist oft immens hoch.“

„Automatische“ Erwachsenenvertretung, um interne Abläufe zu vereinfachen

„Das Erwachsenenschutzgesetz wird nicht verstanden“, so Norbert Krammer, Bereichsleiter des VertretungsNetz für Salzburg und Tirol. Das Gesetz orientiert sich am menschenrechtlichen Begriff und hat – entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention – das erklärte Ziel, Menschen mit Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. In Pflegeeinrichtungen steckt jedoch vielmehr der Gedanke dahinter, interne Abläufe zu vereinfachen. Menschen werden anhand einer medizinischen Diagnose beurteilt, hoher Pflegebedarf wird mit fehlender Entscheidungsfähigkeit gleichgesetzt. „Es ist komplex, ob jemand entscheidungsfähig ist oder nicht“, so Krammer. Die „automatische“ Forderung einer Erwachsenenvertretung hat jedenfalls keine gesetzliche Grundlage und stellt eine Diskriminierung dar.

Haftungserklärungen als Absicherung für Pflegeeinrichtungen

Seit einiger Zeit berichten Angehörige außerdem davon, dass diese im Rahmen des Anmeldeprozesses aufgefordert werden, Haftungserklärungen abzugeben. Diese dienen in der Regel als Absicherung, um einen etwaigen Zahlungsausfall zu verhindern, wenn beispielsweise eine Person kurz nach der Aufnahme in ein Pflegeheim verstirbt. “Die Einrichtung möchte sichergehen, dass sie im Falle des Falles nicht dem Geld hinterherlaufen muss”, erzählt Krammer im Gespräch. Dem VertretungsNetz sind mehrere Fälle bekannt, wo Zahlscheine von hohen Summen an Familien ausgestellt wurden. Auch hier fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.

„Einfacher ist es mit Menschen, die keinen so hohen Betreuungsbedarf haben“

Allgemein steckt hinter den Forderungen vor allem ein Effizienzgedanke. Arbeitsabläufe sollen vereinfacht, Verwaltungsaufwände reduziert und Pflegekräfte möglichst geschont werden. “Lieber nimmt man jemanden mit geringer Pflegestufe, als jemanden, der auch noch Betreuungsbedarf hat“ so Krammer über die Sichtweise der Pflegeeinrichtungen. Betreuung ist schließlich komplexer als Pflege. „Besonders schwierig ist es für ältere Menschen mit Behinderungen. Für diese ist es kaum noch möglich, eine Pflegeplatz zu finden.“

Die Stadt Salzburg geht sogar noch einen Schritt weiter: Seit einigen Jahren werden Menschen mit psychischen Erkrankungen von Seniorenwohnheimen kategorisch ausgeschlossen, mit der Begründung, sie wären “gefährlich”. Man müsse Pflegekräfte vor aggressivem Verhalten schützen, so die stigmatisierende Argumentation. In anderen Bundesländern zeigt sich eine ähnliche Tendenz: Wenn Pflegeplätze Mangelware sind, wird der Zugang zu Pflegeeinrichtungen erschwert. Eine sehr bedenkliche Entwicklung, die Menschen mit Beeinträchtigungen besonders betrifft und dringenden Handlungsbedarf erfordert. Auch das VertretungsNetz findet klare Worte “Wir fordern ein Ende der Ausgrenzung und Diskriminierung!”


Quellen

VertretungsNetz via OTS | 12.02.2024
Ohne Erwachsenenvertretung kein Platz im Pflegeheim?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240212_OTS0018


AutorIn: Alice Bauer
Zuletzt aktualisiert am: 13.03.2024
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
Permalink: [Kurzlink]
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