104.000 blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen wollen max. 7,84 Euro pro Monat bezahlen.
Zum Thema Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe melden sich nun auch die VertreterInnen der dauerhaft sehbeeinträchtigten Menschen in Österreich zu Wort. „Wir fordern eine deutliche Reduktion der Rundfunkgebühr, da wir nur einen kleinen Bruchteil des ORF-Angebotes konsumieren können“, stellt BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf klar. Betroffene mit geringem Einkommen sollen auch weiterhin zur Gänze befreit werden.
Mangels aktueller Zahlen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wieviel Prozent des Gesamtprogrammes von ORF eins, ORF 2, ORF III und ORF SPORT + mit Audiodeskription bzw. -Kommentierung versehen sind, zitiert der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich aus Berechnungen anhand des Etappenplanes für 2010. Damals waren lediglich 2,4 Prozent des Fernsehprogrammes (ORF eins und ORF 2) für visuell beeinträchtigte Menschen barrierefrei konsumierbar.
Monatlich 7,84 Euro sind genug!
Der BSVÖ fordert daher, dass die 104.000 blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen unabhängig von ihrem Haushaltseinkommen für den vergleichsweise geringen Anteil am Fernsehprogramm, der für sie barrierefrei zugänglich ist, eine Gebührenreduktion erhalten. Bezahlen möchte man in Hinkunft max. 7,84 Euro, ein Drittel der derzeitigen monatlichen Rundfunkgebühr in der Höhe von 23,51 Euro.
Anmerkung: Die derzeitige Rundfunkgebühr beinhaltet auch eine Kunstförderung von Bund und Ländern in der Höhe von 0,48 Euro und eine Landesabgabe, die von 0 Euro (Vorarlberg) bis 5,40 Euro (Steiermark) variiert; Alle Beträge ohne USt; Bei der obigen Berechnung wurde ein von der GIS (Gebühren Info Service) errechneter Durchschnittsbetrag von 5,73 Euro für den Bund- und Länderanteil angenommen.
In Deutschland ebenfalls ein Drittel
BSVÖ-Präsident Wolf: „Diese Neuberechnung eines fairen Anteiles von Menschen mit dauerhaften Sehbeeinträchtigungen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ein zukunftsträchtiges Modell in Richtung Haushaltsabgabe, die im Nachbarland Deutschland schon am 1. Jänner 2013 in Kraft treten soll. Auch dort zahlen blinde und sehbehinderte Menschen, so sie nicht aus Einkommensgründen ohnehin von der Abgabe befreit sind, monatlich nur 5,99 Euro – ein Drittel der gesamten Haushaltsabgabe von 17,98 Euro.“
Für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen bzw. für taubblinde Personen sollen, so der BSVÖ, auch weiterhin die GIS-Gebühren bzw. eine allfällige Haushaltsabgabe zur Gänze entfallen.
Falls die geforderte Reduktion nicht umgesetzt werden sollte, kündigt der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt an.
Zur Erklärung: Unter Audiodeskription bzw. -Kommentierung (live) versteht man eine akustische Bildbeschreibung auf dem zweiten Tonkanal. Akustischen Untertiteln vergleichbar beschreibt eine Audiodeskription in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen. Audiodeskription heißt das Verfahren, das aus einem Film einen Hörfilm macht.
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Quelle: APA
AutorIn: BSVÖ
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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