Nach kurzlicher Aussage des Sozialministers wird die Grundsstruktur des Pflegegelds nicht angegriffen. Aber wie sieht es tatsächlich aus damit? Kann man nach den Gesetzesänderungen der letzten Jahre und den jählichen Nicht-Valorisierungen überhaupt noch von der ursprünglichen Grundstruktur reden?
Im Interview für die Sendung ohne Barrieren (01/2015) antwortet der Sozialminister auf die Frage, ob die Pflegegeld-Stufe 1 womöglich geplanten Einsparungen zum Opfer fallen könnte, mit: „Das spielt’s mit mir nicht, solche Ideen!“ und dass das Pflegegeld ins seiner Grundstruktur nicht angegriffen werde. Die Redaktion behindertenarbeit.at hat sich daraufhin die Entwicklung der „Stufe 1“ seit der Einführung des Pflegegelds im Jahr 1993 genauer angesehen.
Lt. Bundespflegegeldgesetz 1993 (siehe Datenbank Rechtsinformationssystem Bundeskanzleramt) war die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der „Stufe 1“ ein Pflegebedarf von mind. 50 Stunden im Monat. Die Höhe des Pflegegelds „Stufe 1“ betrug 2.500,– Schilling monatlich.
Inflationsbereinigt (Basis VPI 86, siehe Statistik Austria) entsprächen 2.500,– Schilling Anfang 2015 ca. 270,– Euro (die genaue Inflationssteigerung für das Jahr 2014 war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt).
Tatsächlich wird für die „Stufe 1“ seit 2011 und somit auch im Jahr 2015 ein monatlicher Pflegegeldbetrag von 154,20 Euro ausbezahlt. Die Differenz beträgt 75%! Das bedeutet, dass das Pflegegeld „Stufe 1“ – wenn man die Kaufkraft entsprechend berücksichtigt – bei seiner Einführung um drei Viertel mehr wert war als heute.
Desweiteren muss auch noch berücksichtigt werden, dass sich die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der „Stufe 1“ seither massiv verändert haben. Waren es bei der Pflegegeldeinführung noch 50 Stunden Pflegebedarf im Monat, die jemand mindestens vorweisen musste, so stieg der Stundenbedarf mit der Gesetzesänderung im Dezember 2014 auf 65 Stunden im Monat an.
Zusammengefasst bedeutet das bei der Bewertung der Pflegegeld-Stufe 1, dass seit der Einführung einerseits ein massiver Wertverlust um beinahe die Hälfte gepaart mit einem Ansteigen des Mindestpflegebedarfs statt gefunden hat. Das bedeutet, dass es die ursprüngliche „Stufe 1“ des Pflegegelds substanziell gar nicht mehr gibt, sie ist nur noch ein Wort auf dem Papier.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 30.05.2015
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
Permalink: [Kurzlink]