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Datum: 12.01.2015

Aufruf zur Einreichung von Projekten (ESF) im Bereich Bildung im Burgenland

31.01.2015

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv sucht interessierte FörderungswerberInnen für Bildungsprojekte, Förderzeitraum bis 2020.

Folgende Projekte werden finanziert: Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen

Ausgewählte Projekte müssen in einen der folgenden Maßnahmenschwerpunkte fallen:

  • Verbesserung und Intensivierung der vorliegenden Modelle für Bildungsinformation und -beratung inkl. Bildungsmarketing
  • Weiterentwicklung und Ausbau des Bildungsangebotes in allen Teilregionen des Landes, um damit die Partizipation sogenannter „bildungsferner“ bzw. bildungsbenachteiligter Gruppen an der Aus- und Weiterbildung zu erhöhen
  • Abbau von Grundbildungsdefiziten (Basisbildung) und Nachholen von Bildungsabschlüssen (Pflichtschulabschluss usw.) im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung
  • Entwicklung von innovativen, niederschwelligen Lernangeboten und Partizipationsmodellen, um auf die speziellen regionalen Bedürfnisse und Probleme adäquat reagieren zu können
  • Weiterentwicklung und Festigung von Projekten zu Kompetenzfeststellung und -anerkennung
  • Angebote und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit dem Lebensbegleitenden Lernen

Zielgruppe:

Gefördert werden Erwachsenenbildungseinrichtungen aus dem Burgenland, die in der BUKEB (Burgenländischen Konferenz der Erwachsenenbildung) organisiert sind und Projekte im Interesse von bildungsbenachteiligten Personen aus dem Burgenland abwickeln bzw. diesbezügliche Maßnahmen durchführen. Zielgruppe der Projekte sind MultiplikatorInnen, Personen mit Weiterbildungsbedarf, Bildungsbenachteiligte, Niedrigqualifizierte, SchulabbrecherInnen, Personen mit nicht abgeschlossener Berufsausbildung bzw. Basisbildungsbedarf, MigrantInnen und Nichterwerbstätige.

Gewünschte Aktivitäten:

  • Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen (Basisbildung, Pflichtschulabschluss, etc.)
  • Pilotprojekte bzw. Projekte mit besonders innovativem Charakter
  • Marketingmaßnahmen und Untersuchungen

Förderzeitraum, Zeitplan, Fristen:

Der Jahrescall 2015 beginnt am 1. Jänner 2015 und endet am 31. Dezember 2015. Es ist geplant, weitere Jahrescalls durchzuführen.

Der Förderzeitraum (Projektlaufzeit) beginnt grundsätzlich am 1. Jänner 2015 und endet am 31. Dezember 2020. Es ist sowohl die Einreichung von ein- als auch von mehrjährigen Projekten möglich.

Der Projektträger wird spätestens 28 Tage nach einer allfällige Förderungszusage bzw. Förderabsage informiert.

Beantragung:

Die Beantragung erfolgt mittels standardisiertem Ansuchen von 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 bei der Förderstelle:

Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Kontakt für Rückfragen:

Mag. Dieter Szorger
Tel. 026 82 / 600 – 2452
Email: post.kultur@bgld.gv.at

Mehr Infos und Download der Unterlagen:

http://www.phasing-out.at/de/aktuelles/2022


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 30.05.2015
Artikel-Kategorie(n): Bildungsnews, News
Permalink: [Kurzlink]
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