Lebenshilfe präsentiert anlässlich des Tags der Inklusion Forderungen von Menschen mit intellektuellen Behinderungen und Dialogpapier
Eine zentrale Forderung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ist die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruches auf Persönliche Assistenz, erklärt die Lebenshilfe Österreich am 3. Mai 2017 im Rahmen eines Stakeholder Gesprächs in Wien. Die Lebenshilfe will das Konzept PA sozusagen erweitern und auch für Menschen mit intellektuellen Behinderungen zugänglich machen.
Unterstützende Personen seien ein Schlüssel zur Barrierefreiheit für Menschen mit intellektuellen Behinderungen. Persönliche Assistenz ermögliche Selbstbestimmung und Teilhabe in allen Lebensbereichen: Bildung, Arbeiten, Wohnen, Freizeit.
Forderungen der Lebenshilfe
„Wir fordern die Erarbeitung eines nationalen Rechtsanspruches auf qualifizierte Persönliche Assistenz sowie auf personenzentrierte Unterstützung für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Ausmaß und Art der Beeinträchtigung. Dafür notwendig ist ein Rechtsanspruch auf Persönliches Budget. Aufklärung und Information dazu sollen in einfacher Sprache aufliegen“, so Albert Brandstätter von der Lebenshilfe Österreich.
Bisher war PA strikt Personen mit „Selbstverwaltungskompetenz“ vorbehalten, was in gewisser Weise auch verständlich ist, da die gesamte Verantwortung bei der behinderten Person liegt und der/die Assistent/in im weitestens Sinne die „Handgriffe ausführt“. Um diese Einschränkungen zu beseitigen, will die Lebenshilfe eine personenzentrierte Unterstützung etablieren.
Und weiter: „Auf Landesebene gilt es Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Angeboten für NutzerInnen zu schaffen, sowie die Finanzierung maßgeschneiderter Dienstleistungen inklusive Persönlicher Assistenz sicherzustellen. Die Ausbildungen für AssistentInnen, der Aufbau von Monitoring- und Beratungsstellen für Persönliche Assistenz und die Hereinnahme der Methode „Persönliche Zukunftsplanung“ und der Unterstützungskreise sind wichtige Methoden für die Leistungskataloge der Länder. Darüber hinaus gilt es Peer-Beratungen, Peer-Befragungen und Peer-Qualitätsüberprüfungen zu etablieren.“
„Die persönliche Assistenz als ein wichtiges Hilfsmittel zum selbstbestimmten Leben soll ausgebaut und im Sinne der UN-Konvention grundsätzlich für alle Arten von Behinderungen angeboten werden.“, heißt es weiter. In einem umfangreichen Dialogpapier wird das Konzept vorgestellt.
Ministerium skeptisch
Weniger begeistert von diesen Forderungen zeigt sich offenbar das Sozialministerium. Im Statement von Andreas Reinalter (Sozialministerium) wird die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass PA Menschen mit intellektuellen Behinderungen überfordern könne. Desweiteren würde die Umsetzung womöglich an der Finanzierung scheitern.
Downloads
Lebenshilfe Dialogpapier Persönliche Assistenz (PDF)
Stakeholdergespräch 3. Mai 2017 – Statements zum Thema Persönliche Assistenz (PDF)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News, Persönliche Assistenz
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