Am 6. Februar 2019 wurde der Kollektivvertrag der Caritas 2019 abgeschlossen.
Nach intensiven Verhandlungen konnte der Caritas-KV für das Jahr 2019 in der zweiten Verhandlungsrunde abgeschlossen werden.
Das Verhandlungsergebnis
- Erhöhung der Gehaltstafel ab 01.03.2019 um 2,5 % + 12 Euro erhöht (entspricht einer Erhöhung von durchschnittlich 3 %)
- Einmalzahlung von € 50,- im Februar (für Teilzeitkräfte und Mitarbeiter*innen, die während des Februars 2019 beginnen aliquot)
- Erhöhung der Zuschläge, UGTs und Abgeltungen für Rufbereitschaft ab 01.03.2019 um 3 %
- 2 zusätzliche Urlaubstage
- Mitarbeiter*innen, deren Dienstverhältnis bis zum 31.12.2018 begonnen hat, erhalten ab 1.1.2020 ein um 2 Urlaubstage erhöhtes Urlaubsausmaß pro Urlaubsjahr.
- Mitarbeiter*innen, deren Dienstverhältnis ab 1.1.2019 begonnen hat oder neu beginnt, erhalten ab Beginn des Urlaubsjahres nach Vollendendung des ersten Dienstjahres 2 zusätzliche Urlaubstage.
- Altersteilzeit: Mitarbeiter erhalten ein Recht auf Altersteilzeit entsprechend Punkt 10 des Handels-Kollektivvertrages. Eine Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren muss dafür erfüllt sein.
- Zivildienst beziehungsweise ein freiwilliges soziales Jahr werden als facheinschlägige oder sonstige Vordienstzeit angerechnet (bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis ab dem 1.3.2019).
Download
Caritas-KV 2019 Abschlussprotokoll (PDF)
Link
[behindertenarbeit.at – Download: Caritas Kollektivvertrag 2019]
Quellen:
www.GPA-djp.at | 08.02.2019
KV-Abschluss Caritas
betriebsrat-caritas-wien.at | 08.02.2019
KV Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.03.2019
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
Permalink: [Kurzlink]