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Datum: 05.06.2019

Gesundheitsberufe – Eintragsfrist endet mit 30. Juni 2019

Gesundheitsberufe-Register Registrierungsfrist 30.06.2019

Fotoquelle (c) shutterstock | Bildmontage Text mit Foto (c) behindertenarbeit.at

30.06.2019

Der Aufbau des Gesundheitsberuferegisters ist beinahe abgeschlossen. Bis 30. Juni 2019 ist noch Zeit, persönlich oder online einen Antrag auf Registrierung zu stellen.

Der Eintrag ist für alle Beschäftigten in Gesundheitsberufen – selbständig oder angestellt – verpflichtend. Wird der Eintrag nicht gemacht bzw. lässt man die Frist verstreichen, droht der Verlust der Berufsberechtigung und Geldstrafen.

Eine Registrierung brauchen unter anderem:

  • Biomedizinische/r AnalytikerIn
  • Diätologin und Diätologe
  • Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn
  • ErgotherapeutIn
  • Logopädin bzw. Logopäde
  • OrthoptistIn
  • PflegeassistentIn (inkl. Sozialbetreuungsberufe)
  • PflegefachassistentIn
  • PhysiotherapeutIn
  • RadiologietechnologIn

Das Gesundheitsberuferegister dient dem Nachweis der Qualifikation der Berufsangehörigen und damit vor allem der Qualitätssicherung.

Bei Angestellten kann die Meldung auch durch den Arbeitgeber erfolgen. In diesem Fall ist die Arbeiterkammer als Registrierungsbehörde zuständig.

Selbständig Tätige müssen sich auf jeden Fall selbst in das Register eintragen lassen. Für die Registrierung von (vorwiegend oder ausschließlich) freiberuflich Tätigen ist die Gesundheit Österreich GmbH zuständig.

Öffentliches Register

Das Register kann von jedermann online eingesehen werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie schon im Gesundheitsregister eingetragen sind, können Sie hier nachsehen:

[Link Öffentliches Register der Angehörigen der Gesundheitsberufe]

Alle Infos zur Registrierung

[Portal GESUNDHEITSBERUFEREGISTER]


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2019
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
Permalink: [Kurzlink]
Arbeitsbedingungen, News
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