Ein Überblick über die rechtliche Lage bei bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung und Umsetzung in der Praxis. Eine praxisbezogene Fortbildung für alle Fachkräfte im Bereich des Arbeitsfeldes von Kindern und Jugendlichen.
Mit 1. Mai 2013 trat das Bundes-, Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG 2013) in Kraft. § 37 B-KJHG, das unmittelbar in allen Bundesländern seit diesem Zeitpunkt gilt und anzuwenden ist. Es regelt die Vorgehensweise der „Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“ (in der Praxis auch als sogenannte „Meldepflicht“ bezeichnet) in Ausübung des Berufes von verschiedenen Berufsgruppen, die im Kontext mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – sei es in kontinuierlichen Betreuungs- und Beratungssituationen oder beispielsweise in einem Ferienlager u. Ä.
Obwohl diese Bestimmung seit nun gut sechs Jahren geltendes Recht und somit geltende Berufspflicht ist, besteht unter Praktiker*innen ein anhaltender Bedarf an Information und fachlicher Auseinandersetzung für die Umsetzung in die Praxis.
Ziele
Es soll ein Überblick über die rechtliche Situation geschaffen werden. Nachfolgend auf diesen rechtlichen Input soll in Form von interaktiver Auseinandersetzung und Diskussion der praktische Umgang und die Umsetzung im beruflichen Alltag thematisiert werden. Fragestellungen der Teilnehmer*innen sowie Einbringung von Fallbeispielen aus der Praxis sollen die Möglichkeit bieten, Handlungskompetenzen im Berufsalltag zu vermitteln und zu stärken.
Es sollen praktische Vorgehensweisen und Handlungsabläufe in diesem Zusammenhang erörtert werden, um einen fachlich fundierten Ablauf und Informationsfluss zum Handeln in derartigen Fällen zu besprechen und zu erarbeiten.
Mitzubringen
Beispiele sowie Fragestellungen aus der Praxis, Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Thema
Zielgruppe
Sämtliche Fachkräfte und Berufsgruppen, die im Rahmen von Fachbetreuung, Fachberatung, Therapie und Tagesbetreuung mit Minderjährigen zu tun haben wie Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Therapie, Medizin, Tages- und Hortbetreuung, Beratung, Pflege,…
Termin
Di., 20. April 2021, 09 – 18 Uhr (8 UE)
Referentin
DSAin Mag.a Brigitte Pörsch, Diplomsozialarbeiterin und Juristin; langjährige Arbeit in den Bereichen Straffälligenhilfe (Fachbereiche Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe, gemeinnützige Leistungen), Extramurale Psychiatrie, Drogenberatung, Kinder- und Jugendhilfe, über fünf Jahre Kinder- und Jugendanwältin des Landes Steiermark; derzeit Amt der Steiermärkischen Landesregierung in der Abteilung Wissenschaft und Gesundheit als Expertin im rechtlichen Bereich des Pflegemanagements; Studium der Rechtswissenschaften und Gerichtspraxis
Download
Mosaik Bildung und Kompetenz Programm 2021 (PDF)
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Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 09.03.2021
Kategorie(n): Bildung
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