Bundesarbeitskammer wird mit der Gesundheit Österreich GmbH die Registrierung abwickeln. Unterstützung von ÖGB, ÖGKV und MTD Austria
Für die Patientinnen und Patienten bringt es die Sicherheit, dass ihre Gesundheit in den Händen von gut ausgebildeten Fachleuten liegt. Für die Berufsangehörigen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe schafft es eine auch im europäischen Rahmen bessere Absicherung der beruflichen Position mit klaren Qualifikationsregeln:
Das neue Register der Gesundheitsberufe soll 2018 für rund 100.000 Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten eingerichtet werden. Die Bundesarbeitskammer und die Gesundheit Österreich GmbH werden die Registrierung im Auftrag des Gesundheitsministeriums durchführen. Die Berufsangehörigen arbeiten in Österreich in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Therapie, in Laboratorien oder andern medizinisch-technischen Untersuchungen.
„Patientinnen und Patienten können künftig auf einen Blick sehen:
Diejenigen, die sie pflegen, die sie bei Untersuchungen betreuen oder ihre Heilung mit Therapien unterstützen, sind gut ausgebildet. Den Berufsangehörigen, die für die Gesundheit der Menschen in Österreich täglich sehr viel leisten, wird das neue Register Respekt und Anerkennung und eine bessere Sicherung der beruflichen Position verschaffen“, sagt Bundesarbeitskammerpräsident Rudi Kaske. Die AK wird damit als Bundesbehörde den wesentlichen Teil der Registrierung übernehmen und ihre ganze Sachkompetenz und eine schon vorhandene, gut ausgebaute Infrastruktur dafür nutzen.
Josef Zellhofer von der der ÖGB/ARGE-Fachgruppenvereinigung für Gesundheits- und Sozialberufe sagt: „Die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen gehen Tag für Tag an ihre Grenzen im Dienste der Menschen, die sie betreuen. Sie brauchen auch starke Vertretungen. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die AK diese Registrierung im Sinne aller abwickeln kann. Für die Beschäftigten soll das Register Qualifikationen, Spezialisierungen und Weiterbildungen öffentlich sichtbar machen. Für die PatientInnen bedeutet das Register mehr Sicherheit, für die Beschäftigten eine bessere Absicherung ihrer beruflichen Position.“
Ursula Frohner, Präsidentin des ÖGKV erklärte: „Durch den verpflichtenden Eintrag in das Berufsregister für alle Gesundheits-und Krankenpflegeberufe wird es künftig möglich sein, qualitative und quantitative Daten für die Planung im Gesundheitsbereich zur Verfü-gung zu haben.“
Darüber hinaus wird das Pflegeleistungsangebot für Patientinnen und Patienten, sowie für Pflegebedürftige transparent. Genau dieser Aspekt gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen ständig wächst. Darüber hinaus können Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ihre fachliche Weiterentwicklung besser am Bedarf orientieren und ihre individuelle Karriereplanung gestalten. „Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) übernimmt als Mitglied im Registrierungsbeirat Aufgaben der Qualitätssicherung. Die Umsetzung der verpflichtenden Registrierung für alle Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und somit der größten Gruppe der Gesundheitsberufe, ist ein notwendiger Schritt für nachhaltige, professionelle Verankerung der Pflegefachberufe in den Systemen“, so Frohner.
Gabriele Jaksch, Präsdentin von MTD-Austria, erklärte dazu: „Ziel des Berufsregisters ist es, das österreichische Gesundheitssystem qualitativ zu verbessern und mit validen Daten über die MTD-Berufsangehörigen zu unterstützen. Nur so wird sichtbar, ob und in-wieweit die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch MTD-Leistungen nach-haltig gewährleistet werden kann, und ob in einzelnen Fachbereichen etwaiger Bedarf an zusätzlichen Studienplätzen besteht. MTD-Austria kann dazu die langjährige Erfahrung aus der freiwilligen online-Registrierung mit einbringen.“
Das Gesundheitsberuferegistergesetz tritt mit 1.1.2017 in Kraft. Der Aufbau des Registers startet 2018. Es sieht vor, dass die Bundesarbeitskammer die Registrierung für die Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten abwickelt und die Gesundheit Österreich GmbH dies für die Selbständigen übernimmt.
Quelle: APA OTS
AutorIn: Arbeiterkammer Wien
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, Gesetze, News
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