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Datum: 05.04.2023

Baustelle „Arbeitsunfähigkeit“ muss endlich angegangen werden

behindertenanwaltschaft
30.04.2023

Trotz des derzeitigen Mangels an Arbeitskräften in Österreich finden viele Menschen mit Behinderungen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Behindertenanwältin Steger fordert die Politik zum Handeln auf.

Für Menschen mit Behinderungen mit höherem Unterstützungsbedarf, die als arbeitsunfähig gelten, hat diese Festlegung besonders schwerwiegende Konsequenzen. Ein existenzsicherndes Einkommen und wesentliche Errungenschaften, die arbeitenden Menschen in Österreich zustehen, werden ihnen schwer gemacht, da es für sie keine Hilfestellung vom AMS gibt.

Statt auf ihren jeweiligen Bedarf abgestimmte Unterstützungen zu erhalten, um eine Arbeit am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen und zu behalten, wird ihnen die Unterstützung durch die Arbeitsvermittlung und viele vorhandene Fördermaßnahmen verweigert. Die vermeintliche Arbeitsunfähigkeit kann so zu einer Einbahnstraße werden. Die Möglichkeit, ein wirtschaftlich selbstbestimmtes Leben zu führen, ist für diese Personengruppe oft erheblich eingeschränkt.

Wird seitens des Arbeitsmarktservice vermutet, dass eine Person arbeitsunfähig ist, wird deren Arbeitsfähigkeit durch die Pensionsversicherungsanstalt geprüft. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit basiert dabei auf einem rein medizinischen und berufskundlichen Kalkül. Vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten werden dabei nicht berücksichtigt.

Wird in der Folge „Arbeitsunfähigkeit“ festgestellt ist, besteht keine Möglichkeit, diese Entscheidung zu beeinspruchen, die Ergebnisse der Untersuchung auf dem Rechtsweg prüfen oder diese wiederholen zu lassen. Die so getroffene Bewertung ist meist irreversibel und wird oft bereits in jungen Jahren vorgenommen. „Es braucht ein modernes Verständnis von Arbeitsfähigkeit, dessen Grundlage das soziale Modell von Behinderungen bildet und Menschen mit Behinderungen nicht systematisch benachteiligt. Die derzeitigen Grundlagen für die Beurteilung von so genannter „Arbeitsfähigkeit“ sind gänzlich defizitorientiert und diskriminierend“, erläutert Bundesbehindertenanwältin Christine Steger.

In der Folge werden Menschen mit Behinderungen an die Angebote der Länder verwiesen. Die Angebote bestehen vorrangig aus Einrichtungen mit tagesstrukturierendem Charakter. Obwohl Menschen mit Behinderungen dort oft arbeitsmarktnahe Tätigkeiten verrichten, erhalten Sie für ihre Arbeit statt eines kollektivvertraglich geregelten und abgesicherten Entgelts lediglich ein geringes Taschengeld und erwerben sich durch diese keinerlei Pensionsansprüche.

Diese langjährige österreichische Praxis steht in einem klaren Widerspruch zu der von Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte mit Behinderung und erscheint auch im Lichte der österreichischen Bundesverfassung nicht unbedenklich. Um sich einer menschenrechtskonformen Situation anzunähern, muss eine umfassende Gleichstellung von in Tagesstrukturen tätigen Menschen mit Arbeitskräften am ersten Arbeitsmarkt erfolgen.

„Es ist höchst an der Zeit, diese Baustelle endlich anzugehen. 23.000 Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten tätig sind, haben keinerlei Möglichkeit, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen oder Pensionszeiten zu erwerben, um später in den Ruhestand zu gehen. Dieser Zustand ist absolut inakzeptabel und stellt eine strukturelle Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen dar“, betont Steger.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 05.04.2023
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
Permalink: [Kurzlink]
Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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