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Datum: 20.04.2023

Persönliche Assistenz GmbH kritisiert Richtlinien für bundeseinheitliche Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz GmbH
30.04.2023

Die Richtlinie des Sozialministers für eine bundeseinheitliche Persönliche Assistenz steht weiterhin unter Beschuss. Besonders auf Ablehnung stößt die zwingende Festanstellung von Assistent:innen – ansonsten gibt es keine Bundesförderung.

Die Persönlichen Assistenz GmbH, die in Oberösterreich die Assistent:innen weitgehend als Freie Dienstnehmer:innen beschäftigt, sieht die Selbstbestimmung durch die neue Richtlinien gefährdet. In einer Aussendung schreibt sie:


Wir, das sind 155 Menschen mit Behinderung als Auftraggeberinnen und Auftraggeber der Persönlichen Assistenz GmbH, vertreten durch die Interessensvertretung gemeinsam mit dem Trägerverein Inklusa, Gesellschafter der Persönlichen Assistenz GmbH, fordern den Sozialminister auf, die Grundsäulen der Persönlichen Assistenz in die Richtlinie aufzunehmen.

Derzeit ist in der Definition von Persönlicher Assistenz in der Förderrichtlinie nur festgehalten, dass die Tätigkeit angeleitet wird. Doch auch die Personal-, Ort- und Zeitkompetenz der Assistenznehmer/*innen wären essenziell, ansonsten kann nicht von Persönlicher Assistenz gesprochen werden. Freie Dienstverträge, die wie in Oö. volle Sozialversicherung bieten, sichern die dafür nötige Flexibilität ab.

Wir fordern das Land Oberösterreich auf, an dem Pilotprojekt unter diesen Bedingungen nicht teilzunehmen.

Ohne Persönliche Assistenz könnten wir Auftraggeber/-innen unseren Alltag zu Hause nicht bewältigen.

Mit Erschrecken haben wir die vom Bundesministerium für Soziales erlassene Richtlinie für den Ausbau und die Harmonisierung der Persönlichen Assistenz zur Kenntnis genommen. Sollte die Richtlinie auch in Oberösterreich zur Umsetzung kommen, bedeutet dies das Ende der Persönlichen Assistenz GmbH. Eine Umfrage hat ergeben, dass unter den neuen Bedingungen 81 % der derzeit 343 Assistenten und Assistentinnen nicht mehr zur Verfügung stehen würden.

Damit der Alltag von uns Auftraggeber/-innen funktionieren kann, ist es unbedingt erforderlich, dass ein Fortbestand der Persönlichen Assistenz zu folgenden Bedingungen erhalten bleibt:

– Das Angebot der Persönlichen Assistenz zu nützen muss vom Kindesalter an bis zum Eintritt des Todes möglich sein. Eine Beeinträchtigung endet nicht mit dem Erreichen des Pensionsalters.

– Selbstbestimmung und -verantwortung muss uns Auftraggeber/-innen in allen Lebenslagen gewährt werden.

– Uns wird durch die Persönliche Assistenz ermöglicht, so unsere Arme und Beine zu ersetzen, wie dies notwendig ist.

– Persönliche Assistenz beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Das ist eine ihrer besonderen Qualitäten. Daher muss die Personalauswahl grundsätzlich bei uns Auftraggeberinnen und Auftraggebern bleiben.

– Die Assistenzzeiten müssen eigenverantwortlich zwischen uns Auftraggeber/-innen und unserem Assistenzpersonal abgesprochen werden, ohne dass sich ein Dienstgeber einmischt. Nur so kann unser Assistenzbedarf alltagstauglich gedeckt werden.

– Die Interessensvertretung vertritt den Standpunkt, dass die Abdeckung unserer unterschiedlichsten Bedürfnisse nicht von herkömmlichen mobilen Dienstleistungsangeboten wahrgenommen werden kann, da die zeitlichen und flexiblen Ressourcen nicht gewährleistet sind und kaum ein persönliches Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.

– Die Tätigkeit von übertragungspflichtigen Aufgaben nach dem GuKG darf von einer Assistentin oder einem Assistenten nur bei einem einzelnen Auftraggeber übernommen werden. Diese, für viele von uns sehr notwendige Tätigkeit, muss in die Richtlinie aufgenommen werden.

– Es ist auch anzuerkennen, dass der Beruf „Persönliche/-r Assistent/-in“ weiterhin erhalten bleibt, dieser wird in der bundeseinheitlichen Regelung nicht erwähnt.

Es obliegt uns alleine, wie wir unser Leben gestalten. Wir haben uns ganz bewusst gegen ein Leben in einer Einrichtung und gegen Fremdbestimmung, gegen Bevormundung durch einen Sozialdienstleister entschieden und das wird auch weiterhin so bleiben!

Sollte die Richtlinie in dieser Form umgesetzt werden, wären wir bedroht, unsere Assistenzleistungen zu verlieren. Außerdem wären wir nicht mehr Auftraggeber/-innen, sondern es würden andere Personen über uns entscheiden! Ein eklatanter Rückschritt!

Im Oö. Chancengleichheitsgesetz sind die Selbstbestimmungsrechte von Assistenznehmer/-innen verankert. Die lockenden Finanzmittel drohen unsere Rechte zu untergraben.

Das drohende Ende der Persönlichen Assistenz GmbH, eines gut etablierten Sozialdienstleisters, muss verhindert werden. Wir sind sehr zufrieden damit, wie die Persönliche Assistenz hier gestaltet ist und auf unsere Selbstbestimmungsrechte geachtet wird!


Auch die Bundesländer Wien und die Steiermark kritisieren das Vorgehen des Sozialministers. Es wurden Gespräche angekündigt.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 20.04.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
Permalink: [Kurzlink]
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