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Datum: 28.08.2023

UNO Staatenprüfung der UN-BRK zeigt dringenden Handlungsbedarf auf

Gebäude UNO in Genf

Gebäude UNO in Genf | Foto: Mathias Reding / unsplash.com

31.08.2023

Gut vorbereitet stellte der Fachausschuss detaillierte Fragen zu Österreichs Behindertenpolitik. Die Antworten der österreichischen Delegation blieben vielfach oberflächlich und vage. Zentrale Mängel wurden vor allem im Bereich der inklusiven Bildung, der De-Institutionalisierung und der Verantwortlichkeit der Länder festgestellt. Konkrete Handlungsempfehlungen sollen bis 8. September 2023 folgen.


10 Jahre sind seit der letzten Staatenprüfung vergangen. Am 22. und 23. August 2023 wurde erneut von den Vereinten Nationen in Genf überprüft, inwiefern Österreich seiner Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nachkommt.

Wenngleich auch positive Entwicklungen genannt wurden, zeichnete sich insgesamt ein bedenkliches Bild mit vielen Versäumnissen ab. Der Berichterstatter des UN-Fachausschusses, Markus Schefer, stellte fest, dass Österreichs Bemühungen zur Umsetzung der UN-BRK seit 2017/18 deutlich nachgelassen haben. Auch laut Behindertenanwältin Christine Steger sind in den letzten Jahren „sogar Verschlechterungen zu verzeichnen. In mehreren Bereichen sind die Bedingungen, die Menschen mit Behinderungen in Österreich vorfinden, schlichtweg als nicht menschenrechtskonform zu bezeichnen“.

Großes politisches Interesse an Staatenprüfung

Der österreichische Delegationsleiter, Botschafter Helmut Tichy, betonte gleich zu Beginn, dass Österreich die Staatenprüfung sehr ernst nimmt. Dies zeigte sich auch an der Größe der 24-köpfigen Delegation, welche aus Vertreter:innen von Ministerien und Bundesländern bestand. Darüber hinaus war auch eine zivilgesellschaftliche Delegation vor Ort, welche bereits am Vortag die Gelegenheit hatten, dem Fachausschuss bestehende Probleme der Behindertenpolitik zu schildern.

Stillstand bei inklusiver Bildung

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Staatenprüfung bezog sich auf das Themenfeld der inklusiven Bildung. 2018 wurden die Modellregionen abgeschafft, seitdem hat sich wenig getan. Der Fachausschuss kritisierte, dass es nach wie vor viele Sonderschulen gibt, obwohl bereits 2013 die Empfehlung für eine inklusive Schule gegeben wurde. Schefer zeigte sich irritiert davon, dass inklusive Bildung im NAP erst 2030 als Ziel verankert ist und fragte gezielt nach, ob dies nicht beschleunigt werden könne und welche Pläne es bis dahin gäbe. Die Antwort des Bildungsministeriums durch Terezija Stoisits fiel jedoch sehr allgemein aus, ohne konkrete Maßnahmen zu nennen.

„Die De-Institutionalisierung muss angegangen werden“

Die umfassende Inklusion und damit die Beseitigung von separierenden Sondereinrichtungen ist ein wichtiges Ziel der UN-BRK. Alexander Miklauz vom Sozialministerium verwies in diesem Zusammenhang auf verbesserte Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsbereich, insbesondere für Frauen, gestand jedoch ein, dass es im Hinblick auf die De-Institutionalisierung keine Fortschritte oder Konzepte gibt. Miklauz zeigte sich jedoch bewusst, dass die De-Institutionalisierung ein zentrales Recht darstellt, das angegangen werden muss.

Mangelndes Verantwortungsgefühl seitens der Länder

Als wesentliches Problem der österreichischen Behindertenpolitik wurde wiederholt der fehlende Austausch zwischen Bund und Ländern genannt. Hierzu zählt auch das 2018 in Kraft getretene Erwachsenenschutzgesetz, welches durch mangelnde Unterstützung der Bundesländer kaum in der Praxis ankommt.

In seinen Schlussworten übte Sonderberichterstatter Schefer nochmals scharfe Kritik an der mangelnden Umsetzung der UN-BRK in Österreich und forderte insbesondere einen „Tatbeweis“ der Bundesländer, dass diese die Konvention ernst nehmen. Auch in den Handlungsempfehlungen werde die Rolle der Länder eine wichtige Rolle spielen, betonte Schefer.

Handlungsempfehlungen am 8. September erwartet

Die Handlungsempfehlungen der Vereinten Nationen wurden für Anfang September angekündigt. Diese verstehen sich als verpflichtende Vorgaben, welche spätestens bis zur nächsten Staatenprüfung umgesetzt sein müssen.


Quellen:

Behindertenanwaltschaft via OTS | 23.08.2023
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Österreich im Rückwärtsgang
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230823_OTS0119

BIZEPS via OTS | 23.08.2023
BIZEPS kommentiert Ergebnis der Staatenprüfung: Fortschritte und Defizite in der Behindertenpolitik
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230823_OTS0115

Österreichischer Behindertenrat via OTS | 23.08.2023
UN urteilte über die Umsetzung der UN-BRK in Österreich
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230823_OTS0129


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 28.08.2023
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
Permalink: [Kurzlink]
News, UN Behindertenrechtskonvention
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