Finanzierbarkeit berücksichtigt, Rahmenrecht verbessert
„Beide Verhandlungspartner sind inhaltlich an ihre Grenzen gegangen. Angesichts der anfangs sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist mit einer Erhöhung der Kollektivvertragsbezüge ab 1. Februar 2013 um 2,75 % und der Ist-Löhne und -Gehälter um 2,70 % ein gerade noch tragbarer Abschluss gelungen. Darüber hinaus wurden Verbesserungen im Rahmenrecht zugesichert. Das Instrument des Kollektivvertrages hat sich damit einmal mehr bewährt“, betont Wolfgang Gruber, Verhandlungsführer und Vorsitzender der Sozialwirtschaft Österreich.
Aufgrund der Budgetnöte der öffentlichen Hand (FördergeberInnen) und der damit verbundenen angespannten wirtschaftlichen Situation der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen hatten die ArbeitgeberInnen einen besonders engen Verhandlungsspielraum. Dennoch liegt der Abschluss über der Inflationsrate und beinhaltet wesentliche Verbesserungen im Rahmenrecht (Pflegekarenzregelung, Vordienstzeitenanrechung, Fortbildung etc.). Das alles unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit.
Im Februar 1997 wurde die Sozialwirtschaft Österreich als Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) im Bestreben, gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Tätigkeiten in ein und derselben Branche zu schaffen, mit freiwilliger Mitgliedschaft gegründet. Sie verhandelte in der Folge mit den Fachgewerkschaften GPA-djp und vida einen bundesweiten Kollektivvertrag für den gesamten Bereich der Gesundheits- und Sozialen Dienste einschließlich Behindertenarbeit, der Kinderbetreuung und Jugendwohlfahrt sowie der Arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen. Mit der Satzung des BAGS Kollektivertrages unterliegen mehr als 90.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen diesem Kollektivvertrag.
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Quelle: Sozialwirtschaft Österreich
AutorIn: Sozialwirtschaft Österreich
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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