Pflegefonds wird bis 2016 verlängert – 650 Mio. Euro mehr für Länder und Gemeinden
„Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrates wird der Pflegefonds verlängert, sodass auch für die Jahre 2015 und 2016 die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in der Pflege gesichert ist“, sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer Dienstag nach dem Ministerrat. Für die Jahre 2011 bis 2014 sind bisher 685 Mio. Euro vorgesehen, für die Jahre 2015 und 2016 werden den Ländern und Gemeinden insgesamt weitere 650 Mio. Euro zur Verfügung stehen. „Das System bleibt weiterhin steuerfinanziert, die Steigerungen für die kommenden Jahre sind budgetiert“, unterstrich der Sozialminister.
Durch das neue Pflegefondsgesetz werden zahlreiche Verbesserungen in der Pflege umgesetzt oder beschleunigt. So wird in Zukunft ein Richtversorgungsgrad ermittelt, um die Entwicklung des Angebotes besser steuern zu können, unterstrich Hundstorfer. Der Richtversorgungsgrad dokumentiert den Anteil betreuter Personen eines Bundeslandes an den pflegebedürftigen Menschen (PflegegeldbezieherInnen). Der Zielwert ist für alle Bundesländer gleich; für 2014 bis 2016 soll ein Versorgungsgrad von 55 Prozent erreicht werden. „Bewusst werden alle Betreuungsformen in einen Wert integriert, da die Ausgestaltung des Betreuungs- und Beratungsangebotes nach den regionalen Erfordernissen erfolgt“, betonte der Minister.
Durch die Finanzierung aus dem Pflegefonds wird zudem der flächendeckende Ausbau des Casemanagements in allen Bundesländern gefördert. „Es wird dann zu jedem Menschen, der um einen Pflegedienst ansucht, ein Case- und Caremanager kommen, um nach individuellen Gesichtspunkten die bestmögliche Lösung für den Betroffenen zu finden. Der Pflegefonds ermöglicht auch die Finanzierung eines bedarfsgerechten Ausbaus an Palliativ- und Hospizbetreuung. Prioritär sollen aber Angebote des Kinderhospizes ausgebaut werden.
„Neben bereits vorhandenen Angeboten wird verstärkt die Finanzierung von innovativen Modellen und Projekten gefördert, um so den Erfordernissen der Zukunft gerecht werden zu können“, sagte Hundstorfer. Zur Flexibilisierung des Mitteleinsatzes wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, einen bestimmten Anteil der Zweckzuschüsse über die jeweilige Abrechnungsperiode hinaus zu verwenden. „Damit geht kein Geld „verloren“; es kann in jenen Jahren, in denen schwerpunktmäßig ausgebaut wird, gezielt eingesetzt werden“, schloss Hundstorfer.
Quelle: BMASK - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
AutorIn: BMASK - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
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