Aktueller Gesetzesentwurf umfasst nur noch Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Ursprünglich sollte das Gesundheitsberufe-Register sowohl für die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe als auch der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie u.a.) gelten.
In der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs, welche am 27.06.2013 vom Gesundheitsausschuss beschlossen wurde, wurden die medizinisch-technischen Dienste komplett herausgenommen.
Diese Änderung ist offenbar aufgrund großen Drucks durch den Dachverband MTD-Austria vorgenommen worden. In einem Schreiben argumentiert der Dachverband, dass ein eigenes Register für die Angehörigen der medizinisch-technischen Dienste effizienter wäre. Weiters schreibt der Dachverband:
MTD-Austria, Dachverband und überbetriebliche Interessensvertretung hat in Erwartung einer gesetzlichen Beauftragung die MTD-Register GmbH gegründet, die Mitglieder wie auch Nichtmitglieder erfasst. Dieses elektronische Register ist auch kompatibel zu anderen Systemen, wie z.B. ELGA. Ca. 50% der Berufsangehörigen sind bereits registriert.
Umso mehr stellt sich jetzt die Frage, warum das Gesundheitsberufe-Register, das jetzt nur noch für Krankenschwestern und -pfleger sowie PflegehelferInnen gelten soll, ausgerechnet von der Bundesarbeitskammer neu aufgebaut und administriert werden soll.
Die nächsten Tage und Wochen werden zeigen, ob das Gesundheitsberuferegister-Gesetz in dieser Form vom Nationalrat beschlossen werden wird, oder ob es doch noch Änderungen geben wird.
Quelle: parlament.gv.at, mtd austria
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
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