Die IVS Wien – Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung – veröffentlichte kürzlich ein Grundsatzpapier zum Thema „Arbeit und Beschäftigung“.
Das vorliegende Positionspapier ist kurz und bündig verfasst und beinhaltet wesentliche Forderungen, die in nächster Zeit umgesetzt werden sollen bzw. an den Gesetzgeber und die Stadt Wien herangetragen werden:
Volle Sozialversicherung und Entgelt für alle Beschäftigungsformen
Die wohl wichtigste Forderung des Papiers ist die Aufwertung der Tätigkeiten abseits des ersten Arbeitsmarktes. Menschen, die in einer Tagesstruktur arbeiten etwa, sollen nicht mehr nur ein „Taschengeld“ erhalten, sondern ein Gehalt bekommen, dadurch voll versichert sein und später auch eine reguläre Pension beziehen können.
Abschaffung des Prädikats „Nicht-Arbeitsfähigkeit“
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf werden durch die Einstufung als „nicht-arbeitsfähig“ diskriminiert, da sie keinen Anspruch auf Förderungsmaßnahmen zur Arbeitsintegration haben (z.B. Eingliederungshilfe, Arbeitsassistenz, Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz), sie erhalten keinen Feststellungsbescheid und ein Dienstverhältnis könnte nicht auf die Beschäftigungsquote angerechnet werden.
Durchlässigkeit der Beschäftigungsformen
Das starre Korsett der Fördervorschriften macht eine sinnvolle Kombination von verschiedenen Beschäftigungs- und Wohnformen derzeit oftmals unmöglich. Die IVS Wien fordert die Möglichkeit einer flexiblen Kombination etwa von Tagesstruktur und Arbeit am ersten Arbeitsmarkt.
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[IVS Wien – Positionspapier Arbeit und Beschäftigung]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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