Verbesserungen bei der Anrechnung von Elternkarenz- und nichteinschlägigen Vordienstzeiten. Änderungen gültig ab 01.02.2014.
Bei der zweiten Verhandlungsrunde wurde zwischen dem AG-Verband der Diakonie und den Gewerkschaften folgendes Ergebnis erzielt:
Mit 1. Februar 2014 steigen die Gehälter der rund 4.500 Beschäftigten in Betrieben der Diakonie um 2,45%.
Die Gehaltserhöhung gilt für KV- und IST-Gehälter sowie für Zulagen und Zuschläge laut KV.
Rahmenrechtliche Verbesserungen wurden für die Anrechnung von Elternkarenz- und nicht einschlägigen Vordienstzeiten erreicht.
Elternkarenzzeiten für Karenzen, die mit 1.2. beginnen, werden im Ausmaß von 22 Monaten pro Kind auf Vorrückungen in der Gehaltstabelle angerechnet.
Bei nichteinschlägigen Vordienstzeiten werden 6 Jahre zur Hälfte angerechnet (bisher 4 Jahre zur Hälfte).
Zusätzlich werden „AssistentInnen für SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen im Schulalltag und in der pädagogischen Arbeit ohne Ausbildung“ (Schulassistenz) in VwGr 3 des KV augenommen.
Dieser Abschluss entspricht den KV-Abschlüssen für die Beschäftigten in Betrieben der SWÖ und der Caritas.
Die „Diakonie-KV“-Gehalts- und Rahmenrechtsverhandlungen für das Jahr 2015 werden im Herbst 2014 aufgenommen (Kein Doppelabschluss).
Quelle: GPA-djp
AutorIn: GPA-djp
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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