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Datum: 30.11.2017

Lebenshilfe kritisiert geplante Beibehaltung der Sonderschule scharf

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30.11.2017

Bei den Koalitioneverhandlungen zw. ÖVP und FPÖ sind in den letzten Tagen Pläne durchgesickert, wonach ein „differenziertes Schulsystem“ erhalten und gestärkt werden soll. Dies würde wohl auch einen Verbleib der Sonderschule bedeuten.

„Die Beibehaltung der Sonderschule in der derzeitigen Form ohne einen Prozess der Transformation in Richtung inklusive Schule und Teil des Regelschulsystems ist keine Inklusionsbotschaft, sondern missachtet die UN-Behindertenrechtskonvention und damit die Menschenrechte in unserem Land.“, sorgt sich Lebenshilfe Präsident Germain Weber in einer ersten Stellungnahme zu den geplanten Bildungsmaßnahmen.

Inklusive Bildung ist der Schlüssel zu einem inklusiven Leben und zum gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Lebenshilfe bekräftigt ihren Aufruf an die zukünftige Bundesregierung, das Recht auf inklusive Bildung sicherzustellen, wozu sich der Staat Österreich international verpflichtet hat“, so Präsident Weber weiter.

Österreich hat sich im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung zu leisten, um ihre erfolgreiche Bildung zu gewährleisten. Ziel von Inklusion sind individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.

„Verpflichtende Bildungsangebote schließen immer auch Menschen mit intellektuellen Behinderungen ein. Eine Behinderung darf niemals der Grund sein, Menschen von Bildung auszuschließen. Daher soll auch für den verpflichtenden Kindergartenbesuch die Ausnahmeregelung für Mädchen und Buben mit Behinderungen gestrichen werden. Zuweisung an eine Sonderschule soll nur mehr in begründeten Ausnahmefällen und für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2021 möglich sein“, fordert Weber.

Die Forderungen nach Inklusiver Bildung werden umgesetzt, sobald Bund und die Länder eine Vereinbarung abschließen und sich gegenseitig in einem Stufenplan verpflichten, inklusive Bildung bis 2023 umzusetzen – von den Angeboten für Kleinkinder bis zur universitären Ausbildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 30.11.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
Permalink: [Kurzlink]
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