Die EU muss mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt bringen und Bestimmungen über Behinderung in mehrere seiner anderen Politikbereiche einfügen, sagt das Europäische Parlament in einer am Dienstag angenommenen Entschließung zur Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020.
„Über 80 Millionen Menschen oder etwa 16 % der Gesamtbevölkerung der EU leben mit Behinderungen. Das Ziel der Europa2020-Strategie, eine Beschäftigungsquote von 75 % der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren zu erreichen, keinesfalls verwirklicht werden kann, ohne die von Behinderungen betroffene Erwerbsbevölkerung einzubeziehen“, sagte Berichterstatter Àdám Kósa (EVP, HU) während der Debatte am Montagabend am Vortag vor der Plenarabstimmung.
Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen beträgt nur etwa 45 % in der EU und sie sind eine der Gruppen, die am Stärksten von der Finanzkrise betroffen sind, heißt es in der durch Handzeichen angenommenen Entschließung.
Sparmaßnahmen dürfen nicht Vorwand für ungerechtfertigte Einschnitte bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder in Projekten für deren soziale Integration werden, so die Abgeordneten.
Schutz vor Diskriminierung
Das Europäische Parlament betont die Notwendigkeit, zu einer raschen Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu gelangen. Dies wurde mit 362 Ja-Stimmen gegen 273 Nein-Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen.
In der Entschließung wird von der Kommission eine Verstärkung der Bestimmungen zu Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit in der künftigen Kohäsionspolitik 2014-2020 und der Reformvorschläge für das öffentliche Beschaffungswesen gefordert. Ferner soll die Kommission einen Legislativvorschlag für einen Rechtsakt zur Barrierefreiheit mit starken und verbindlichen Maßnahmen auf EU-Ebene vorlegen, um die Zugänglichkeit von Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Die Abgeordneten fordern die EU-Mitgliedstaaten und der Europäische Kommission auf, Gebärdensprache als Amtssprache in den Mitgliedstaaten anzuerkennen. Der Berichterstatter selbst ist gehörlos und wird von einem Gebärdensprachdolmetscher während der Sitzungen unterstützt.
Schließlich werden in der Resolution die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD der Vereinten Nationen) rasch zu ratifizieren und umzusetzen. Bisher wurde die Konvention von 17 Mitgliedstaaten ratifiziert.
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Pressedienst Europäisches Parlament – Mehr tun, um Menschen mit Behinderung einzubeziehen
Quelle: Pressedienst Europäisches Parlament
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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