Mit der Behandlung des Sachwalterrechts im Parlament soll nun eine Verbesserung der Situation von Menschen, die einer Sachwalterschaft unterliegen, erreicht werden. Hauptgrund: Die Sachwalterschaft in der jetzigen Form entspricht nicht den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention.
Schon im Juni d.J. forderte die Grüne-Abgeordnete Helene Jarmer eine Änderung des Sachwalterrechts weg von der Bevormundung hin zu Assistenz und Unterstützung.
Menschenrechtsausschuss beschließt Prüfung des Sachwalterschaftsrechts
In einem Antrag vom 25.09.2012 an den Menschenrechtsausschuss des Parlaments forderte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser eine Änderung des Sachwalterrechts, da dieses nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entspräche:
[…] Durch eine Sachwalterbestellung verlieren Personen derzeit automatisch das Recht, selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen. Dies entspreche nicht der gleichberechtigten Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung. Steinhauser fordert daher die Justizministerin auf, eine Novelle des Sachwalterschaftsrechts vorzulegen […]
Der Entschließungsantrag besagt u.a.:
[…] Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Novelle des Sachwalterschaftsrechts vorzulegen, der vorsieht, dass zukünftig mit der Sachwalterbestellung kein Ausschluss der Geschäftsfähigkeit mit konstitutiver Wirkung verbunden ist. Stattdessen soll die Geschäftsfähigkeit von besachwalteten Personen erhalten bleiben und die Möglichkeit eines Einwilligungsvorbehalts nach bundesdeutschem Modell geschaffen werden. […]
Am 10.10.2012 wurde dieser Antrag einstimmig vom Menschenrechtsausschuss angenommen:
[…] Er [Steinhauser, Anm. der Red.] brachte daher gemeinsam mit den Abgeordneten Großruck und Kirchgatterer einen diesbezüglichen Entschließungsantrag in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrages an die Justizministerin ein. Die Ministerin wird darin ersucht, das bestehende Sachwalterschaftsrecht zu prüfen und gegebenenfalls eine Novellierung vorzunehmen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Lebenshilfe Österreich: Alle Menschen müssen das Recht haben, Rechtsgeschäfte zu tätigen
In einer Aussendung vom 11.10.2012 begrüßt die Lebenshilfe den Entschließungsantrag über Reform des Sachwalterschaftsrechts und freut sich über diesen ersten wichtigen Schritt in Richtung volle Geschäftsfähigkeit von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Der Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, Albert Brandstätter, betont, dass die Behindertenrechtskonvention darüber hinaus gehe: „Alle Menschen haben das Recht, selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen und Entscheidungen zu treffen, auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung. Damit soll verhindert werden, dass Dritte über sie bestimmen können.“
Quelle: APA, Grüne, Parlament
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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