Das neue Regierungsprogramm und das Thema Behinderung – die relevanten Textabschnitte herausgefiltert.
Am 12. Dezember 2013 sind sich SPÖ und ÖVP einig geworden, einig auf eine weitere Rot-Schwarze Koalition, einig auf ein Arbeitsprogramm für weitere 5 Jahre. Ganze 124 Seiten umfasst das Regierungsprogramm, das die Überschrift „Erfolgreich. Österreich.“ trägt und bis 2018 abgearbeitet werden soll.
Wir haben den Text durchgesehen und die Textpassagen herausgenommen, in denen die Themen Behinderung / Menschen mit Behinderung / Integration / Inklusion vorkommen:
Abschnitt: Familienpolitik
Es werden Initiativen zur Bewusstseinsbildung für die besonderen Bedürfnisse und Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen gesetzt. Gerade im Fall von Behinderung brauchen Familien und ihre Kinder größtmögliche Zuwendung und Förderung.
Abschnitt: Bildung
Ziel: Ausbau der Integrationsklassen und Weiterentwicklung der inklusiven Bildung
Herausforderung: Gemeinsame Bildungsmöglichkeiten für alle SchülerInnen
Maßnahme: Schulversuche auf der Sekundarstufe II weiterentwickeln; Evaluierung und Erprobung von Modellen der integrativen Berufsausbildung an BMS; Konzeption von Modellregionen zur optimalen und bedarfsgerechten Förderung aller SchülerInnen dieser Region mit wissenschaftlicher Begleitung; Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Zentren; Überarbeiten der Kriterien für den sonderpädagogischen Förderbedarf über die gesamte pädagogische Bandbreite. Die Höhe der SPF-Quote soll sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Verankerung der inklusiven Pädagogik in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Rahmen der integrativen Berufsausbildung.
Abschnitt: Menschen mit Behinderung
Ziel der Behindertenpolitik ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Als Grundlage aller Maßnahmen wurde dazu der NAP Behinderung beschlossen.
- laufende Umsetzung des NAP Behinderung
- Begleitgruppe unter Einbindung der Betroffenen
- Berücksichtigung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung
Um Selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Konvention zu ermöglichen, sollen Großeinrichtungen abgebaut und alternative Unterstützungsleistungen entwickelt werden. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich ausgebaut. Für die übrigen Lebensbereiche soll eine bundesweit einheitliche Harmonisierung der Leistungen der Länder erfolgen.
Knapp 20.000 Menschen mit Behinderung sind in Österreich in Behindertenwerkstätten tätig. Für diese soll ein neues Modell entwickelt werden, in der Frage der
- eigenständigen Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten
- Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Ersten und Dritten Arbeitsmarkt, Forcierung und Stärkung der Arbeitskräfteüberlassung aus Werkstätten in den Ersten Arbeitsmarkt
Menschen mit Lernbehinderungen sollen Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat erhalten. Bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderung nach wie vor benachteiligt. Daher bedarf es einer Intensivierung arbeitsmarktbezogener Fördermaßnahmen, die auf Basis des beschäftigungspolitischen Behindertenprogrammes, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und MigrantInnen umzusetzen sind.
- Förderung von Beschäftigungsverhältnissen am Ersten Arbeitsmarkt (inklusive Beschäftigung)
- Das Einnahmenvolumen aus Ausgleichstaxen soll für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung investiert werden
- Evaluierung der Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit zur Erfüllung der Einstellungspflicht
- Ausbau und Qualitätssicherung von Unterstützungsstrukturen
- „AusbildungsFit“ für Jugendliche
- Informationsoffensive
- Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichstaxfonds
Hilfsmittel sind für hunderttausende Menschen mit verschiedenen Behinderungen besonders wichtig, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Da Hilfsmittel derzeit von vier verschiedenen Stellen (Land, Sozialversicherungen – KV und PV – , Bundessozialamt) finanziert werden, sollen für Betroffene die Zuständigkeiten und Abläufe transparenter gestaltet werden. Dies soll durch die Bündelung der Ressourcen bei einer zentralen Anlaufstelle für Hilfsmittel ab 2016 erreicht werden.
Barrierefreiheit ist eine essenzielle Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Barrierefreiheit ist vielschichtig und äußerst komplex.
- Koordinierung, Beratung und Unterstützung sowie Schaffung von Bewusstsein über die Bedeutung von Barrierefreiheit als Menschenrecht durch das Bundessozialamt.
- Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung von Good Practice-Beispielen.
- Verbesserte Förderung der Blindenführhunde
Abschnitt: Soziales / Sozialentschädigung
Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung sollen die Mittel des aufzulösenden Kriegsopfer- und Behindertenfonds an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung übertragen und im Sinne des „NAP Behinderung“ verwendet werden.
Abschnitt Sport / Verbesserung der Strukturen, Aufgaben und Rahmenbedingungen
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Stärkung des Mädchen- und Frauensports mit Hilfe von Förderunmaßnahmen durch die zuständigen Ministerien, Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Das gesamte Regierungsprogramm kann hier heruntergeladen werden:
[Link: derStandard.at – Das Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP…]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
Permalink: [Kurzlink]