Mit einem klaren „Ja“ endete die Abstimmung im belgischen Parlament am 13. Februar 2014 für ein Gesetz, das die aktive Sterbehilfe – die Tötung auf verlangen – nun auch für Kinder möglich machen soll.
Aktive Sterbehilfe ist für Volljährige in Belgien schon seit 2002 nicht mehr strafbar. Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit: 2012 schieden 1.432 Patienten auf diese Weise aus dem Leben. Nun soll diese Möglichkeit – auf Verlangen aus dem Leben zu scheiden – auch für Kinder legalisiert werden.
Huainigg: Tötung ist keine Antwort auf Leid und Verzweiflung von Kindern!
In einer Presseaussendung vom 14.02.2014 zeigt sich ÖVP-Behindertensprecher Huainigg bestürzt angesichts der belgischen Gesetzesinitiative. „Auf die Verzweiflung und das Leid von Menschen, speziell von Kindern, mit einer tödlichen Dosis zu reagieren, gleicht der Kapitulation des europäischen Wertekanons und löst keinerlei Probleme, vielmehr verroht es unsere Gesellschaft“, kommentiert Huainigg, die jüngsten Entwicklungen in Belgien.
Huainigg warnt vor einer Systematik dieser Gesetzgebung: „Argumentiert wird allzu oft mit Extrembeispielen und damit, dass es nur Menschen beträfe, die ohnehin schon im Sterben liegen würden, deren irreversible, terminale Phase bereits angebrochen sei. Da sei der Todesstoß doch gerechtfertigt. Die nächsten Schritte sind unweigerlich vorgezeichnet: bei sozialem Leid und Lebensüberdruss wird als Ausweg der Tod angeboten“.
Lebensqualität und Fürsorge statt Tötung auf Verlangen für Kinder
Der Dachverband Hospiz Österreich zeigt sich in einer Presseaussendung vom 14.02.2014 besorgt über das neue Gesetz in Belgien.
Dr. Martina Kronberger-Vollnhofer, Kinderhospizbeauftragte des Dachverbandes Hospiz Österreich und Leiterin des Mobilen Kinderhospiz MOMO:
„In den über zwanzig Jahren, in denen ich als Kinderärztin und Palliativmedizinerin tätig bin, habe ich viele Kinder begleitet, die keine Aussicht auf Genesung hatten. Ich spreche mich gegen den Beschluss des Belgischen Parlaments für Tötung auf Verlangen bei Kindern und Jugendlichen aus. Wir sollten vielmehr darüber reden, wie ein würdevolles Leben mit einer schweren, lebenslimitierenden Erkrankung möglich ist und was diese Kinder und ihre Familien dafür benötigen. Durch eine professionelle medizinische, pflegerische, psychosoziale sowie ehrenamtliche und spirituelle Begleitung wird Lebensqualität möglich. Eine flächendeckende, umfassende und kostenfreie Hospiz- und Palliativversorgung für schwerstkranke Kinder und deren Familien ist dafür eine sehr wichtige Voraussetzung.“
Petition an den Belgischen König
Eine Petition auf citizengo.org fordert den König von Belgien auf, die Unterschrift zu verweigern, um so das Inkrafttreten zu verhindern:
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
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