Die AK Wien gibt Tipps, wie die ArbeitnehmerInnenveranlagung ganz einfach klappt. Auf www.holdirdeingeldzurueck.at gibt es Infos, Broschüren zum Download und einen Youtube-Film, der zeigt, für wen es sich besonders lohnt.
Für manche zahlt sich die ArbeitnehmerInnenveranlagung besonders aus:
Die Lohnsteuer wird monatlich so berechnet, als ob ArbeitnehmerInnen das ganze Jahr über gleich viel verdient hätten. Viele haben aber erst während des Jahres zu arbeiten begonnen oder den Job gewechselt. Ihr Einkommen war deshalb unterschiedlich hoch und ihnen wurde zu viel Steuer abgezogen. Für BerufsanfängerInnen, Lehrlinge oder WiedereinsteigerInnen zahlt es sich deshalb besonders aus, die ArbeitnehmerInnenveranlagung zu machen.
Zusätzlich können Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden:
- Zu den Sonderausgaben zählen Kosten für die Sanierung von Wohnungen oder für die Anschaffung neuen Wohnraums, Zahlungen für freiwillige zusätzliche Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen. Auch ein Kirchenbeitrag, Spenden an mildtätige Organisationen können bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden.
- Unter Werbungskosten versteht man Kosten, die durch die Berufsausübung entstehen. Das sind Kosten für Aus- und Weiterbildungen, für Umschulungen. Sprachkurse, Fachliteratur oder Arbeitsmittel wie zum Beispiel ein Computer – sofern sie nachweislich berufsbedingt notwendig sind und nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden. Auch das Pendlerpauschale und der Gewerkschaftsbeitrag können bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden werden.
- Außergewöhnliche Belastungen haben zum Beispiel Eltern. Sie können Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, absetzen. Dazu zählen auch Kosten, die durch Krankheit, eine Kur, ein Pflegeheim oder aufgrund einer Behinderung entstehen.
Keine Steuer bezahlt? Die ArbeitnehmerInnenveranlagung lohnt sich trotzdem!
Wer so wenig verdient hat, dass er gar keine Steuern zahlen muss, für den gibt’s die sogenannte Negativsteuer – bis zu 110 Euro Gutschrift vom Finanzamt. Hat man auch Anspruch auf den Pendlerzuschlag, kann sich der Betrag auf bis zu 400 Euro erhöhen.
Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für AlleinverdienerInnen und für AlleinerzieherInnen, die wenig verdienen: Wenn sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.
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Quelle: Arbeiterkammer
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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