Eine von Robert Mittermair initiierte Petition fordert den Gesundheitsminister und die GesundheitslandesrätInnen aller Bundesländer auf, behinderte Menschen durch COVID-19 Maßnahmen nicht zu diskriminieren.
Die Behindertenrechtskonvention schreibt klar vor, dass in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen der Staat besonders gefordert ist, den Schutz von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
UN-BRK Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Die Petition fordert Maßnahmen zum Schutz von Risikopersonen und Assistenz- und Betreuungspersonal nicht nur im stationären Bereich – wie dies gestern vom Gesundheitsminister angekündigt wurde – sondern auch im mobilen Bereich.
Gerade auch in der Persönlichen Assistenz, wo ein Abstandhalten kaum möglich ist, müssen die beteiligten Personen durch Maßnahmen wie Testungen und Versorgung mit Schutzausrüstung sowie barrierefreien Informationen geschützt werden.
Aber auch die „normale“ medizinische Behandlung muss weiterhin gewährleistet sein. Für viele behinderte Menschen ist es von entscheidender Bedeutung, dass beim Arzt oder im Krankenhaus eine vertraute Betreuungsperson bzw. eine Assistenz dabei ist. Auch das muss weiterhin möglich sein.
Link zur Petition
Quellen:
ORF.at | 17.04.2020
Artikel vom 16.04.2020 | Anschober will alle Altersheime durchtesten
parlament.gv.at | 17.04.2020
Beschluss im Österreichischen Nationalrat am 09.07.2008
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 17.04.2020
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
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