Für 2021 (zweites Jahr des 3-Jahres-KV-Abschlusses) gilt ab 1. Jänner 2021 eine Erhöhung für Gehälter inkl. Zulagen und Zuschlägen von + 2,08 Prozent.
Da im vergangenen Jahr im Bereich der privaten Sozial- und Gesundheitsunternehmen (Sozialwirtschaft Österreich) ein 3-Jahres-Abschluss beim Kollektivvertrag verhandelt wurde, steht für das Jahr 2021 bereits jetzt die Höhe der Gehaltsanpassung fest.
Diese errechnet sich lt. Vereinbarung vom Frühjahr aus der Inflation zuzüglich 0,6 %. Auf Basis der von der Statistik Austria veröffentlichten Zahlen beträgt die durchschnittliche Inflationsrate (November 2020 bis Oktober 2021) 1,48 %, der Wert für die Entgelterhöhungen beträgt demnach 2,08 %.
Die Erhöhung bezieht sich auf alle KV-Gehälter (inkl. betragsmäßige Zulagen und Zuschläge), IST-Gehälter und Alttabellen und ist ab 01.01.2021 gültig.
Wie die SWÖ berichtet, ist der Wert bereits mit den Gewerkschaften akkordiert.
Quelle:
SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH via www.ots.at | 23.11.2020
Presseaussendung vom 23.11.2020 | Sozial- und Gesundheitsbetriebe: Gehälter steigen um 2,08 Prozent ab 1.1.2021
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.12.2020
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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