Am Sonntag 9. Oktober 2022 wählt Österreich den Bundespräsidenten. Wir haben Infos zum Thema „Wählen mit Behinderung“ zusammengetragen.
Allgemeine Wahlinfos
Die Bundespräsidentschaftswahl ist eine Persönlichkeitswahl. Es kann einer der folgenden Kandidaten gewählt werden. Zur Wahl stehen:
Michael Brunner
Gerald Grosz
Walter Rosenkranz
Heinrich Staudinger
Alexander Van der Bellen
Tassilo Wallentin
Dominik Wlazny
Wie kann gewählt werden?
1) Wahl in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal
Sie können am Wahltag in das Wahllokal gehen, das Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet ist. Dazu brauchen Sie nichts vorbereiten. Sie müssen einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen. Sie dürfen eine Begleitperson, Persönliche Assistenz oder einen Blindenführhund zur Wahl mitnehmen.
Achtung: Nicht alle Wahllokale sind barrierefrei. Oftmals sind Wahllokale nicht stufenlos zugänglich. Die Information, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde / Ihrem Magistrat.
Etwa 2 – 3 Wochen vor der Wahl erhalten Sie per Post eine amtliche Wahlinformation. Darin steht die Adresse Ihres Wohnsitz-Wahllokals.
2) Wahl in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal
Wenn Sie nicht in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal wählen können oder wollen, dann ist es auch möglich, in einem Wahlkarten-Wahllokal zu wählen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Wenn z.B. Ihr Wohnsitz-Wahllokal nicht barrierefrei ist, können Sie sich ein Wahlkarten-Wahllokal aussuchen und dort mit einer Wahlkarte wählen gehen. Sie müssen zusätzlich einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen.
3) Briefwahl
Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Briefwahlkarten müssen spätestens am Wahltag, dem 9. Oktober 2022, 17.00 Uhr, per Post, per Botin/Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein.
4) Wahl von einer mobilen Wahlkommission
Speziell für Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden.
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Achtung: Die Wahlkarte muss rechtzeitig bei der Gemeinde / beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden. Die Frist für den schriftlichen Antrag ist der 5. Oktober 2022. Der persönliche Antrag im Wahlreferat kann bis spätestens 6. Oktober um 12:00 Uhr gestellt werden.
Der schriftliche Antrag kann insbesondere via E-Mail oder über das Online-Formular auf www.wahlkartenantrag.at erfolgen.
Achtung: Verwechseln Sie nicht die Amtliche Wahlinformation, die Sie per Post 2 – 3 Wochen vor der Wahl automatisch zugesendet bekommen, mit der Wahlkarte.
Wählen für blinde und stark sehbehinderte Menschen
In jedem Wahllokal stehen Stimmzettelschablonen bereit. Mithilfe der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung völlig geheim ausfüllen.
Selbstverständlich haben blinde oder stark sehbehinderte Wähler/innen auch das Recht, sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson führen und bei der Wahlhandlung helfen zu lassen.
Der/die Wahlleiter/in hat blinden oder stark sehbehinderten Personen gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine Stimmzettelschablone anzubieten.
Links
[Bundesministerium für Inneres – Wahl-Informationen in LEICHTER LESEN]
[Bundesministerium für Inneres – Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022]
[e-Government Wahlkartenantrag (= Anforderung Briefwahlunterlage) ONLINE]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 30.09.2022
Artikel-Kategorie(n): News, Selbstbestimmtes Leben
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