Die bislang getrennten Zuständigkeiten für Persönlichen Assistenz in Beruf und Freizeit sollen endlich zusammengeführt werden. Damit verbunden sind nicht nur wesentliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen, sondern vor allem eine – längst notwendige – bundesweit einheitliche Regelung der Leistungen. Das Pilotprojekt dazu startet im Frühjahr 2023.
Persönliche Assistenz ist für Menschen mit Behinderungen essentiell für ein selbstbestimmtes Leben und auch in der UN-Behindertenrechtskonvention als bedeutendes Grundrecht verankert. Dennoch ist Persönlicher Assistenz in Österreich derzeit alles andere als ausreichend ausgebaut, der Zugang ist mit teils erheblichen Hürden verbunden. Ein weiteres Problem sind die uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern.
Bisher je nach Wohnadresse unterschiedliche Leistungen
Während der Bund seit 2004 für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz zuständig ist, sind für den Freizeitbereich die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Dies bedeutet nicht nur komplizierte Wege bei der Beantragung, sondern auch völlig unterschiedliche Unterstützungsleistungen je nach Wohnort. So kann es vorkommen, dass ein und dieselben Person in einem Bundesland einen sehr hohen Leistungsanspruch hat, in einem anderen jedoch nur einen geringen. Kompliziert wird es außerdem, wenn Beruf und Freizeit von der:demselben Assisten:in abgedeckt werden.
Mit einer neuen Förderrichtlinie will das Sozialministerium endlich einheitliche Rahmenbedingungen schaffen: Persönliche Assistenz soll damit für alle Lebensbereiche gleichermaßen nach denselben Kriterien geregelt werden, und das flächendeckend in ganz Österreich. Gleichzeitig soll der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Diese Neuerung stellt nach Martin Ladstätter von BIZEPS einen „Meilenstein im Bereich Persönliche Assistenz“ dar, welcher Menschen mit Behinderungen „viele positive Veränderungen bringen“ wird.
Pilotprojekte in drei Bundesländern, Ausweitung ist geplant
Am 6. Dezember wurde die geplante Vereinheitlichung der Persönlichen Assistenz im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet. Im Frühjahr 2023 starten dazu drei Pilotprojekte in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg. Begleitet werden diese von einem Evaluierungsprozess, der es ermöglicht, Verbesserungen direkt einzuarbeiten.
Eine Ausweitung des Pilotprojekts auf andere Bundesländer sei geplant. Ziel ist jedenfalls die Umsetzung einer bundesweiten Zusammenführung der unterschiedlichen Systeme und ein flächendeckender Ausbau der Persönlichen Assistenz. Um dies zu erreichen will der Bund für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 100 Mio Euro zur Verfügung stellen.
Vereinheitlichung bringt viele Verbesserungen
Etwa 600 Personen nehmen aktuell Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch, mehr als 2000 Personen erhalten Assistenz für die Freizeitgestaltung nach den landesrechtlichen Bestimmungen. Zukünftig soll es hierbei keine Unterscheidung mehr geben. Egal wo oder wofür Persönliche Assistenz benötigt wird, die Abwicklung – von der Antragstellung bis zur Auszahlung – erfolgt über eine einzige Anlaufstelle.
Im Rahmen der neuen Regelung ist laut Sozialministerium auch eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten auf Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen geplant. Eine Verbesserung, die sehr begrüßenswert ist, denn bisher stand Persönliche Assistenz in den meisten Bundesländern nur Menschen mit körperlichen Behinderungen zu.
Als weitere wichtige Neuerung ist eine bessere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistent:innen vorgesehen. Wie diese konkret aussiehen soll, wird aktuell noch verhandelt.
Quellen:
BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben via OTS | 06.12.2022
Meilenstein im Bereich Persönliche Assistenz wird positive Veränderung bringen
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221206_OTS0076
BMSGPK via OTS | 06.12.2022
Persönliche Assistenz: 100 Millionen Euro für deutliche Verbesserungen
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221206_OTS0039
BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben | 10.12.2022
Landessozialreferent:innenkonferenz fordert bundeseinheitliche Persönliche Assistenz
www.bizeps.or.at/landessozialreferentinnenkonferenz-fordert-bundeseinheitliche-persoenliche-assistenz/
Sozialministerium | 06.12.2022
Persönliche Assistenz: 100 Millionen Euro für Verbesserungen
www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/verbesserungen-persoenliche-assistenz.html
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AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 10.01.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
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