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Datum: 10.02.2023

Ausbildung bis 18 für alle? – Behinderte Menschen oft ausgeschlossen

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Minoritenplatz

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Minoritenplatz | Foto: Lengauer, Behindertenarbeit.at

28.02.2023

Bildung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben. Doch gerade Menschen mit Behinderungen wird das Recht auf Bildung oft verwehrt. In Wien wurde im letzten Jahr fast jeder zweite Antrag auf ein 11. und 12. Schuljahr abgelehnt. Die Gründe dafür sind vielfältig wie unklar. Eine Evaluierung soll die Problemfelder aufdecken.  

Ausbildung bis 18 ist Gesetz – doch für Jugendliche mit Behinderung oft nicht möglich. Nicht genug, dass Eltern von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Antrag für das 11. und 12. Schuljahr stellen müssen, häufig jedoch wird dieser von der Verwaltung abgelehnt. Vor allem in Wien ist die Zahl der Absagen auffallend hoch. Gründe dafür liegen laut STANDARD-Rückfrage an „ungeeigneten Lehrplänen und mangelnden Ressourcen“. Gleichzeitig betont Mag. Martin Netzer, Generalsekretär des Bildungsministeriums in einer Sendung des Bürgeranwalts, dass es nicht an finanziellen Mitteln fehlt: „Es ist kein Geldthema, es sind genug Ressourcen da.“

Das Thema wirft jedenfalls Fragen auf und zeugt von einigen Missständen im österreichischen Bildungssystem, die im Herbst durch eine Bürgerinitiative sichtbar gemacht wurden. Ende September 2022 gingen tausende Menschen auf die Straße, um für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu demonstrieren, die bereits 2008 unterzeichnet wurde. 40.000 Unterschriften wurden gesammelt, ein Forderungspaket der Regierung übergeben. Berichte und Diskussionen in unterschiedlichen Medien lassen aufhorchen und machen immerhin mediales Interesse am Thema deutlich.

Viel Aufholbedarf bei der Ausbildungspflicht bis 18

Die Ausbildungspflicht bis 18 wurde in Österreich 2016 gesetzlich verankert und gilt seit 2017 für alle Jugendliche bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Diese sieht vor, dass Jugendliche eine weiterführende Schule besuchen oder eine Ausbildung machen.

Was also für alle selbstverständlich sein soll, bringt für Schüler:innen mit Behinderungen teils unüberwindbare Hürden mit sich. So ist es nicht nur das Schulpflichtgesetz, welches festlegt, dass Schulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach neun Jahren „ausgelernt“ haben. Oft fehlt es für die weiterführende Bildung und Ausbildung auch an entsprechender Ausstattung, geschultem Personal und Assistenzleistungen.

In Wien ist Zahl der Ablehnungen am höchsten

240 Kinder mit Behinderung wurden im letzten Schuljahr österreichweit abgelehnt, 118 davon allein in Wien. Die Gründe dafür bleiben im Verborgenen, da Ablehnungen rechtlich an keine Kriterien gebunden sind, wie Betroffene kritisieren. Allgemein dürfte es je nach Bundesland unterschiedliche Zugänge zu geben, wie über Schullaufbahnen und damit über das Schicksal von Kindern entschieden wird.

Immerhin von politischer Seite zeigt sich die Hauptstadt bereit für Veränderung: Mitte Jänner positionierte sich Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr gemeinsam mit den Neos klar für das Recht auf ein 11./12 Schuljahr. Im Bildungsministerium wird betont, dass man auf Verwaltungsebene an Lösungen arbeite.

Evaluierung des Bildungsministeriums vor Sommer abgeschlossen

Eine aktuelle Evaluierung des sonderpädagogischen Förderungsbedarfs in Österreich soll Licht in die unklaren Zustände bringen. Derzeit sind 2,7% des sonderpädagogischen Förderbedarfs gedeckelt, für den Rest müssen die Länder aufkommen, was in Wien nicht schaffbar scheint. Der tatsächliche sonderpädagogische Förderbedarf dürfte jedenfalls deutlich höher – laut STANDARD-Schätzungen zwischen 5% und 6% – liegen. Noch vor dem Sommer soll die Evaluierung abgeschlossen werden. Spätestens dann sind auch rechtliche Schritte zu erwarten.

Österreich hinkt hinsichtlich Inklusion hinterher

Die gleichberechtige Teilhabe an Bildung erfordert jedenfalls eine Vielzahl an Maßnahmen – von barrierefreien Zugängen zu Bildungseinrichtungen bis hin zur Bereitstellung von Assistenzleistungen, um individuelle Nachteile im Unterrichtsalltag auszugleichen. Vergangenes Jahr im Dezember wurde dazu vom Österreichischen Behindertenrat ein umfangreicher Forderungskatalog der Regierung übergeben.

Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats Erich Schmidt sieht in Österreich allgemein Aufholbedarf in Sachen Inklusion. Im skandinavischen oder angloamerikanischen Raum werde Inklusion bereits in vielen Bereichen viel besser umgesetzt. Dies basiert im Wesentlichen auf gesetzlichen Vorgaben. Letztlich liegt es laut Schmidt vor allem an den Regierungen, wie und wie rasch das Ziel der Inklusion erreicht werden kann.


Quellen:

Behindertenanwaltschaft via OTS | 03.02.2023
Bildung für alle?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230203_OTS0014/bildung-fuer-alle

Elftes und zwölftes Schuljahr für Kinder mit Behinderung
https://www.derstandard.at/story/2000142694829/elftes-und-zwoelftes-schuljahr-fuer-kinder-mit-behinderung-warum-wien

ORF Bürgeranwalt vom 28.01.2023
Beitrag „Jugendliche mit Behinderung“

Ö1: Kein Rechtsanspruch auf Bildung
https://oe1.orf.at/programm/20230127/706509/Kein-Rechtsanspruch-auf-Bildung


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.02.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
Permalink: [Kurzlink]
News, Schulische Integration
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