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Datum: 15.03.2023

FSW übernimmt Kosten für PA-Inserate im Rahmen der PGE für Persönliche Assistenz

FSW Fonds Soziales Wien Für die Stadt Wien
31.03.2023

Gute Nachrichten für behinderte Menschen, die in Wien mit Assistenz leben. Inseratkosten können rückwirkend per 1. Jänner 2023 mit der PGE verrechnet werden.

In einer Email an alle Bezieher:innen der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz teilt der Fonds Soziales Wien mit:

Auf die derzeitige Situation, dass es außerordentlich schwierig ist, Assistent:innen zu finden, reagiert der FSW wie folgt:

Inseratkosten:

Rückwirkend ab 1.1.2023 können Kosten für Inserate, die Sie zur Assistent:innensuche schalten, im Rahmen der maximalen Jahresfördersumme mit dem FSW verrechnet werden.

Im Verwendungsnachweis wurde unter dem Punkt „3. Abrechnungsunterstützung / Kontoführungskosten“ ein zusätzliches Feld mit „Sonstige Kosten“ eingefügt, in das Sie diese Kosten eintragen können. Bitte laden Sie sich dafür den aktualisierten Verwendungsnachweis von unserer Homepage herunter: https://www.fsw.at/p/pflegegeldergaenzungsleistung

Zur Abrechnung ist verpflichtend eine Rechnung mitzuschicken, aus der klar hervorgeht, dass es sich bei dem Inserat um eine Assistent:innensuche handelt. Weiters ist eine Kopie der Anzeige beizulegen.

50% Angehörigenregelung:

Im Zuge der „Angehörigenregelung“ können statt 30% der eingereichten monatlichen Fördersumme bis zu 50% der monatlich maximalen Fördersumme als Assistenzleistung durch Angehörige eingereicht werden. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2023. Sollte der Zeitraum verlängert werden, werden Sie gesondert informiert.

Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen die akute Situation zumindest ein wenig abzuschwächen.

Um die Inseratkosten abrechnen zu können, muss das neue Formular für den Verwendungsnachweis heruntergeladen werden. (Im alten Formular gibt es kein Feld, um diese Kosten einzutragen.) Das Formular steht beim FSW zum Download bereit:
www.fsw.at/p/pflegegeldergaenzungsleistung

Wichtig ist auch, den Verwendungsnachweis, die Rechnung über die Inseratkosten sowie einen Ausdruck des Jobinserats beizufügen.

Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2023.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 21.03.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
Permalink: [Kurzlink]
News, Persönliche Assistenz
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