• Jobs
  • Kollektivverträge
  • Bildung
  • News
  • Events
  • Ausschreibungen
  • Links

Datum: 26.03.2023

Faktencheck: Aussage Sozialminister Rauch zur PA

Sozialminister Rauch

Sozialminister Rauch in der ZIB1 vom 25.03.2023 | Bildquelle: orf.at

31.03.2023

Wir haben eine Aussage des Sozialministers in der ZIB1 zum Thema PA einem Faktencheck unterzogen. Der Minister schneidet dabei nur mäßig ab.

Anlässlich der Veröffentlichung der „Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz“ gab es einen Beitrag in der ORF ZIB1 am 25. März 2023. Sozialminister Johannes Rauch macht darin folgende Aussage:

Zielsetzung ist – und das ist neu – dass die Persönlichen Assistentinnen und Assistenten angestellt werden, d.h. das sind reguläre Beschäftigungsverhältnisse, die sind pensionsversichert, sozialversichert, und nicht teilzeit oder prekär beschäftigt.

Der Sozialminister sagt: Zielsetzung ist – und das ist neu – dass die Persönlichen Assistentinnen und Assistenten angestellt werden. Diese Aussage des Sozialministers ist falsch.Die Anstellung von Persönlichen Assistentinnen und Assistenten ist nicht neu. Schon gar nicht neu ist, dass Assistent:innen pensions- und sozialversichert sind.

Es stimmt, dass derzeit viele Assistent:innen auf Basis freier Dienstvertrag angestellt sind, diese sind jedoch genauso voll versichert wie Festangestellte. Förderungen für Persönliche Assistenz ohne den Nachweis einer Beschäftigung, bei der gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung bezahlt wird („Schwarzarbeit“), gibt es auch in den bisherigen Modellen nicht. Die Vollversicherung entfällt nur bei geringfügiger Beschäftigung. Eine solche ist jedoch auch bei einer Festanstellung möglich.

Im Nebensatz „und nicht teilzeit oder prekär beschäftigt“ erweckt Rauch den Anschein, mit der Richtlinie würde es nur noch Vollzeitangestellte als Assistent:innen geben. Diese Aussage des Sozialministern ist falsch.Es wird trotz dieser Richtlinie und der vorgeschriebenen Festanstellungen weiterhin Teilzeit und prekäre Beschäftigung mit nur wenigen Wochenstunden geben. Daran wird diese Richtlinie nicht unbedingt was ändern.

Anmerkung: Das Bemühen, mehr gut bezahlte Beschäftigung im Bereich der PA zu schaffen, ist wichtig. Jedoch davon auszugehen, dass dies mit dem Vorschreiben von Festanstellungen erreicht wird, ist nicht zu Ende gedacht. Es muss Assistenznehmer:innen vielmehr ermöglicht werden, diese praktikabel Umzusetzen. Und auch die Mittel müssen ausreichen, da ja auch der viel höhere bürokratische Aufwand und die höheren Lohnnebenkosten von Festanstellungen bezahlt werden müssen. Ab Sommer wird bekannt werden, wie sich die Richtlinie in Vorarlberg, Tirol und Salzburg auf den Ausbau von PA auswirken wird.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 29.03.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
Permalink: [Kurzlink]
News, Persönliche Assistenz
40. Vernissage „Himmelblau & Abendrot“
Download: Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz

NEUESTE ARTIKEL
  1. Ausschreibung: SozialMarie 2026
  2. Stadt Wien will inklusiver werden – auch für den Tourismus
  3. Empörung über geplante Streichung des Pflegebonus in Salzburg
  4. Ausschreibung: Österreichischer Jugendpreis 2026
  5. Änderungen im Erwachsenenschutzgesetz: „Es ist etwas beschlossen worden ohne Zustimmung und ohne Rücksprache“

JobPartner anmelden JobPartner anmelden
Newsletter abonnieren
Kollektivvertragsrechner - Mein Gehalt im Sozialbereich

Quick Links

Neues JobPartner Inserat
Neues TopJob Inserat € 100,-
Neues Layout Inserat € 120,-

Neues Privat Inserat für Pers.Assistenz € 60,--
Neues Privat Mini Job Inserat

Neuer BildungsPartner Eintrag
Neuer Einzeleintrag Bildung € 40,-

Neue Tagung / Kongress

Stellenanzeigen

Burgenland (10)
Kärnten (2)
Niederösterreich (111)
Oberösterreich (7)
Steiermark (13)
Tirol (14)
Vorarlberg (1)
Wien (182)

JobPartner

ASSIST gemeinnützige GmbH (6)
Assistenz24 (42)
Auftakt GmbH (1)
BALANCE (2)
CARDO (5)
Caritas Burgenland (5)
Caritas der Erzdiözese Wien (28)
Caritas Diözese St. Pölten (12)
DAS BAND – gemeinsam vielfältig (2)
Diakoniewerk (2)
Dorfgemeinschaften Wienerwald (3)
GFGF NÖ GmbH (14)
GiN (8)
HABIT (22)
Jugend am Werk Steiermark (8)
Jugend am Werk Wien (20)
KoMiT GmbH (3)
Lebenshilfe Niederösterreich (20)
Lebenshilfe Tirol (14)
Lebenshilfe Wien (6)
Mosaik GmbH (5)
NEUEWEGE (11)
ÖHTB Wohnen GmbH (2)
Sozialwerke Clara Fey (4)
Therapieinstitut Keil GmbH (2)
Verein LOK (7)
Verein T.I.W. (1)
WAG Assistenzgenossenschaft (27)
WS Förderung & Begleitung (12)

Kollektivvertrag

Caritas Kollektivvertrag
Diakonie Kollektivvertrag
Diözesen Kollektivverträge
SOS Kinderdorf Kollektivvertrag
SWÖ (BAGS) Kollektivvertrag
Vorarlberg Kollektivvertrag

Themen

Arbeitsbedingungen
Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung
behindertenarbeit.at in eigener Sache
Behindertenpolitik
Bildungsnews
Eugenik und Menschenwürde
Gesetze
Gleichstellung und Antidiskriminierung
Hilfsmittel und Therapien
Menschen mit Lernschwierigkeiten
Persönliche Assistenz
Pflegegeld und Pflegevorsorge
Schulische Integration
Selbstbestimmtes Leben
Soziale Arbeit und Begleitung
Sport und Freizeitaktivitäten
UN Behindertenrechtskonvention

Über behindertenarbeit.at

  • Hilfe
  • Referenzen
  • Kontakt / Impressum / Datenschutz

Infos & Preise

  • Stelleninserate
  • JobPartner-Service
  • BildungsPartner-Service
  • Werbe-Banner

www.behindertenarbeit.at
office@behindertenarbeit.at

Instagram: @bharbeit
Facebook: facebook.com/behindertenarbeit.at

Newsletter abonnieren

Um die Webseite optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwendet behindertenarbeit.at Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Detaillierte Infos zum Datenschutz finden Sie im Impressum.

behindertenarbeit.at - Meine Karriere im Behindertenbereich!

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.Ich bin einverstanden.Impressum und Datenschutzbestimmungen