Wir haben eine Aussage des Sozialministers in der ZIB1 zum Thema PA einem Faktencheck unterzogen. Der Minister schneidet dabei nur mäßig ab.
Anlässlich der Veröffentlichung der „Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz“ gab es einen Beitrag in der ORF ZIB1 am 25. März 2023. Sozialminister Johannes Rauch macht darin folgende Aussage:
Zielsetzung ist – und das ist neu – dass die Persönlichen Assistentinnen und Assistenten angestellt werden, d.h. das sind reguläre Beschäftigungsverhältnisse, die sind pensionsversichert, sozialversichert, und nicht teilzeit oder prekär beschäftigt.
Der Sozialminister sagt: Zielsetzung ist – und das ist neu – dass die Persönlichen Assistentinnen und Assistenten angestellt werden. Diese Aussage des Sozialministers ist falsch.Die Anstellung von Persönlichen Assistentinnen und Assistenten ist nicht neu. Schon gar nicht neu ist, dass Assistent:innen pensions- und sozialversichert sind.
Es stimmt, dass derzeit viele Assistent:innen auf Basis freier Dienstvertrag angestellt sind, diese sind jedoch genauso voll versichert wie Festangestellte. Förderungen für Persönliche Assistenz ohne den Nachweis einer Beschäftigung, bei der gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung bezahlt wird („Schwarzarbeit“), gibt es auch in den bisherigen Modellen nicht. Die Vollversicherung entfällt nur bei geringfügiger Beschäftigung. Eine solche ist jedoch auch bei einer Festanstellung möglich.
Im Nebensatz „und nicht teilzeit oder prekär beschäftigt“ erweckt Rauch den Anschein, mit der Richtlinie würde es nur noch Vollzeitangestellte als Assistent:innen geben. Diese Aussage des Sozialministern ist falsch.Es wird trotz dieser Richtlinie und der vorgeschriebenen Festanstellungen weiterhin Teilzeit und prekäre Beschäftigung mit nur wenigen Wochenstunden geben. Daran wird diese Richtlinie nicht unbedingt was ändern.
Anmerkung: Das Bemühen, mehr gut bezahlte Beschäftigung im Bereich der PA zu schaffen, ist wichtig. Jedoch davon auszugehen, dass dies mit dem Vorschreiben von Festanstellungen erreicht wird, ist nicht zu Ende gedacht. Es muss Assistenznehmer:innen vielmehr ermöglicht werden, diese praktikabel Umzusetzen. Und auch die Mittel müssen ausreichen, da ja auch der viel höhere bürokratische Aufwand und die höheren Lohnnebenkosten von Festanstellungen bezahlt werden müssen. Ab Sommer wird bekannt werden, wie sich die Richtlinie in Vorarlberg, Tirol und Salzburg auf den Ausbau von PA auswirken wird.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 29.03.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
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